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062/2003
Stand: 24.03.2003
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Sperrzeiten für Außengastronomie verkürzen

Tourismus/Antrag

Berlin: (hib/MAR) Die Sperrzeiten für die Außengastronomie durch Verschieben des Sperrzeitenbeginns zu verkürzen, ist Gegenstand eines von der FDP vorgelegten Antrags ( 15/674). So soll nach dem Willen der Fraktion zum einen die Nachtzeit im immissionsschutzrechtlichen Sinne während des Zeitraumes der jährlichen Sommerzeit erst um 23.00 Uhr, idealer Weise erst um 24.00 Uhr beginnen, statt wie bisher in der Regel um 22.00 Uhr. Zum anderen sollen höhere Immissionsgrenzwerte für den von der Außengastronomie ausgehenden menschlichen Kommunikationslärm festgelegt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Bundesregierung einen unbürokratischen, verbraucherfreundlichen und praxistauglichen Vorschlag zur Änderung des Bundesimmissionsschutzrechts vorlegen.

Mit Bezug auf die liberalen Sperrzeiten südeuropäischer Länder konstatieren die Liberalen, auch das Tourismusland Deutschland müsse sich als ein modernes gastfreundliches und offenes Land präsentieren: Zu einem attraktiven Tourismusstandort Deutschland gehöre eine ausgeprägte Biergartenkultur. Weiter begründen sie ihre Initiative mit einem, auch durch längere Ladenöffnungszeiten bedingten, veränderten Ausgehverhalten, das sich zeitlich nach hinten verlagert habe. Vor dem Hintergrund einer ohnehin geringen Anzahl an schönen Sommertagen, so die Antragsteller, erwarteten die Gäste und die gastgewerblichen Unternehmer von der Bundesregierung eine Angleichung der Öffnungszeiten für Biergärten an das veränderte Ausgeh- und Freizeitverhalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_062/01
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