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062/2003
Stand: 24.03.2003
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Regierung soll EU-Ausländer- und Zuwanderungspolitik transparent machen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll den Deutschen Bundestag "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" über alle Entwicklungen der europäischen Rechtsetzungsverfahren in den Bereichen Ausländer-, Asyl- und Zuwanderungspolitik informieren und ein umfassendes Informationsverfahren implementieren. Dies fordert die Fraktion der CDU/CSU in einem Antrag ( 15/655). Vor allem müsse die Regierung ausreichende Fristen vor einer Behandlung in Gremiensitzungen gewährleisten. Das gelte insbesondere, wenn einzelne Regelungen im EU-Rahmen rechtserheblich seien und damit auch Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung hätten. Berichtet werden müsse auch über Abweichungen von ursprünglichen Entwürfen zum Verhandlungsgegenstand und auch über neue Vorschläge seitens der Bundesregierung, der EU-Kommission oder einzelner Mitgliedstaaten. Notwendig seien dazu übersichtliche Listen in Form eines fortlaufenden Registers zu allen veränderten Richtlinienvorschlägen, zu Rechtsakten bei Verordnungen im Asyl- und Auswanderungsbereich sowie zu Veränderungen der deutschen Rechtsordnung. Angezeigt werden solle auch, wann die Bundesregierung zu den jeweiligen Kommissionsvorschlägen eine Unterrichtung vorlegt.

Falls die Bundesregierung bezüglich der Europäischen Rechtsetzungsverfahren in den Bereichen Ausländer-, Asyl- und Zuwanderungspolitik nicht auf der Grundlage des geltenden Rechts verhandele, solle vom Bundestag ein förmliches Gesetz ("Mandatsgesetz") erlassen werden, welches das in Deutschland geltende Ausländer- und Asylrecht als verbindliche deutsche Verhandlungsposition bei europäischen Rechtsetzungsakten vorschreibt, fordert die Union.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_062/06
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