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063/2003
Stand: 25.03.2003
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Immissionsschutzbedingungen für die Viehhaltung überprüfen

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die im August 2001 in Kraft trat, ist der FDP-Fraktion ein Dorn im Auge. In einer Kleinen Anfrage ( 15/699) weist die Fraktion darauf hin, dass nach der Neuregelung Stallbauten immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen, wenn mehr als 50 Stück Großvieh vorhanden sind und ein Besatz von mehr als zweieinhalb Großvieheinheiten pro Hektar überschritten wird. Dies verschlechtere die Wettbewerbsbedingungen der heimischen Produzenten, führe zu höheren Kosten und weiterer Bürokratie, argumentiert die FDP. Sie will von der Regierung wissen, wie viele Stallbauten nach den strengeren Vorschriften des Gesetzes beantragt und genehmigt worden sind, ob ein Rückgang der Genehmigungen festzustellen ist und welche EU-Mitgliedstaaten ein vergleichbar aufwändiges immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren haben. Die Abgeordneten wollen wissen, welchen zusätzlichen bürokratischen Anforderungen Landwirte durch das strengere Verfahren in Deutschland unterworfen werden und was die Regierung unternehmen will, um Wettbewerbsnachteile der heimischen Landwirtschaft gegenüber Mitbewerbern in der EU abzubauen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_063/06
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