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076/2003
Stand: 08.04.2003
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Regierung: Erhöhte Unfallrisiken von Kleintransportern werden untersucht

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/POT) Derzeit lässt sich weder die Notwendigkeit noch die Wirksamkeit und der Nutzen eines gesetzlichen Tempolimits für Kleintransporter unter 3,5 Tonnen belegen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/734) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/593) zur Senkung der Unfallrisiken für Kleintransporter hin. Auch die Regierung betrachte den Anstieg von Unfällen unter Beteiligung von Kleintransportern mit großer Sorge. Sie habe deshalb die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Analyse der Unfallursachen beauftragt. Auch das Institut für Fahrzeugsicherheit des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft führe derzeit eine diesbezügliche Studie durch. Erst nach Vorlage der Ergebnisse dieser Studien, mit denen bis zur Jahresmitte zu rechnen sei, können nach Ansicht der Regierung Schlussfolgerungen gezogen werden, welche Maßnahmen geeignet sind, um die von Kleintransportern ausgehenden Risiken zu minimieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_076/08
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