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089/2003
Stand: 30.04.2003
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Wirtschaft im Osten mit 809,2 Millionen Euro fördern

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Für die neuen Länder und Berlin sieht der Haushaltsentwurf 2003 der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) Barmittel des Bundes in Höhe von 809,2 Millionen Euro vor. Darin enthalten sind 7,7 Millionen Euro für voraussichtliche Bürgschaftsausfälle, wie aus dem 32. Rahmenplan der GA für den Zeitraum von 2003 bis 2006 ( 15/861) hervorgeht. Hinzu kommen danach Verpflichtungsermächtigungen des Bundes in Höhe von 700 Millionen Euro. Die Länder stellen ihrerseits Landesmittel in gleicher Höhe zur Finanzierung bereit. Hauptziel der GA ist es den Angaben zufolge, Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen zu fördern. Alle Investitionen, die ein Volumen von mehr als 150 Prozent der im Durchschnitt der letzten drei Jahre verdienten Abschreibungen überschreiten oder mehr als 15 Prozent an zusätzlichen Arbeitsplätzen schaffen, können grundsätzlich gefördert werden, heißt es. Die Förderhöchstsätze seien auf Investitionen mit besonderem Struktureffekt konzentriert. Als Beispiele werden Investitionen genannt, welche die Beschäftigung in Regionen mit schweren Arbeitsmarktproblemen heben oder stabilisieren sollen, Investitionen, welche die regionale Innovationskraft stärken, die im Zusammenhang mit Existenzgründungen stehen oder die Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen und Jugendliche schaffen. Die Investitionen werden je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern finanziert. Dem Rahmenplan zufolge verteilt sich der Bundesanteil wie folgt auf die ostdeutschen Länder: Sachsen 205,18 Millionen Euro, Sachsen-Anhalt 142,11 Millionen Euro, Brandenburg 131,61 Millionen Euro, Thüringen 124,95 Millionen Euro, Mecklenburg-Vorpommern 104,03 Millionen Euro und Berlin 93,62 Millionen Euro.

Für die alten Bundesländer sind im Haushaltsentwurf Barmittel des Bundes von 135,49 Millionen Euro einschließlich 2,5 Millionen Euro für voraussichtliche Bürgschaftsausfälle vorgesehen. Hinzu kommen laut Rahmenplan Verpflichtungsermächtigungen des Bundes in Höhe von 133 Millionen Euro. Davon entfielen 39,95 Millionen Euro auf Niedersachsen, 39,08 Millionen Euro auf Nordrhein-Westfalen, 14,4 Millionen Euro auf Schleswig-Holstein, 10,22 Millionen Euro auf Bayern, 9,92 Millionen Euro auf Hessen, 6,96 Millionen Euro auf das Saarland, 6,78 Millionen Euro auf Rheinland-Pfalz und 5,68 Millionen Euro auf Bremen.

Wie aus dem Rahmenplan weiter hervorgeht, haben die neuen Länder und Berlin von Anfang 2000 bis Ende 2002 Fördermittel im Umfang von rund 7,1 Milliarden Euro bewilligt, mit denen ein Investitionsvolumen von rund 26,5 Milliarden Euro angestoßen worden sei. In der gewerblichen Wirtschaft seien dadurch 267 036 Dauerarbeitsplätze gesichert worden, darunter 74 887 Frauenarbeitsplätze. 88 672 Dauerarbeitsplätze seien neu geschaffen worden, davon 28 419 Frauenarbeitsplätze. In den alten Ländern seien im gleichen Zeitraum rund 897 Millionen Euro bewilligt worden, mit denen ein Investitionsvolumen von rund 5,4 Milliarden Euro angestoßen worden sei. Dadurch seien 47 823 Dauerarbeitsplätze gesichert worden, davon 12 033 Frauenarbeitsplätze. 26 612 Dauerarbeitsplätze seien neu geschaffen worden, davon 7987 Frauenplätze, heißt es in der Unterrichtung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_089/04
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