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090/2003
Stand: 02.05.2003
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Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Rumänien vermeiden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen soll zwischen Deutschland und Rumänien vermieden werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu dem Doppelbesteuerungsabkommen beider Staaten vom 4. Juli 2001 ( 15/880) vorgelegt. Wie es heißt, löst dieses Abkommen das zuvor geltende Vertragswerk vom Juni 1973 ab. Es entspreche weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_090/05
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