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094/2003
Stand: 07.05.2003
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128 Änderungsanträge der CDU/CSU zum Zuwanderungsgesetz abgelehnt

Innenausschuss

Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU hat der Innenausschuss am Mittwoch 128 Änderungsvorschläge der Union zum erneut vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)" ( 15/420) abgelehnt. Ein von der FDP eingebrachter Gesetzentwurf zur Zuwanderung ( 15/538) wurde gegen die Stimmen der Liberalen mit den Voten von SPD, Bündnisgrünen und der CDU/CSU ebenfalls abgelehnt. Abschließend wurde der Gesetzentwurf der Regierung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP-Fraktion und gegen die Stimmen von CDU/CSU angenommen.

In der Diskussion warf die SPD der Union vor, mit den Änderungsvorschlägen ein grundsätzlich anderes Gesetzeswerk anzustreben. Dies sei angesichts der Aufnahme von 16 Positionen der CDU/CSU und weiteren elf Positionen des Bundesrates bereits bei der ersten Gesetzesvorlage eine deutliche Kehrtwendung gegenüber der früheren Position. Zur Wirksamkeit einer konstruktiv offenen Regelung von Zuwanderung gegenüber einer negierenden Haltung verwies die SPD auf eine internationale Untersuchung. Danach löse eine negierende Gesetzgebung die Zuwanderungsprobleme nicht, sondern verschärfe sie. Abwehrverhalten und Verbote führten laut Studie zu einer Erhöhung der illegalen Zuwanderung. Auch mit Beugehaft und Abschiebezentren ließen sich Probleme nicht lösen. Zudem wolle die Union Arbeitsmigration generell abschaffen, setze aber gleichzeitig auf Einzellösungen durch Sonderverordnungen, die auch in unionsregierten Bundesländern kontrovers gesehen würden. Zur Initiative der FDP gab es von der Koalition ausdrücklich Zustimmung zu einigen Vorschlägen. Auch sehe man zahlreiche Parallelen zum Regierungsentwurf, könne aber der Initiative mit ihrer Kopplung von humanitärer, familiärer und Arbeitsmigration nicht zustimmen.

Die CDU/CSU bestätigte ihre ablehnende Haltung zum Regierungsentwurf und erklärte, auch die erneute Annahme des Zuwanderungsgesetzes im Bundestag werde nicht die notwendige Mehrheit im Bundesrat erreichen. Die von der SPD angeführte Studie bezeichnete die Union als veraltet. Selbst klassische Einwanderungsländer hätten inzwischen sehr restriktive Gesetze. Zudem gelte es, der Realität in Deutschland Rechnung zu tragen. Während die erste und zweite Zuwanderergeneration um eine Integration im Gastland bemüht gewesen seien, zeige die vierte Generation eine deutliche Abschottung gegenüber der deutschen Gesellschaft. Die Integrationsförderung dürfe sich daher nicht auf die Neuzuwanderer beschränken, sondern müsse bereits hier lebende Ausländer berücksichtigen. Dies erntete den Vorwurf der "Doppelzüngigkeit" von der Koalition. Die Union präferiere einerseits die Finanzierung der Integration durch den Bund und wolle die Länder außen vor lassen, stimme aber im Haushaltsausschuss gegen eine Erhöhung für sprachliche Integration um weitere 9 Millionen Euro. Doppelzüngig sei es, von Integration zu reden und gleichzeitig Missbrauch und Ausbeutung von Sozialleistungen durch Ausländer gegenüber der Bevölkerung permanent zu betonen.

Die FDP sprach sich in ihrer Stellungnahme zur Zuwanderung klar für eine gesetzliche Regelung aus und betonte, sie habe sich sowohl in der ersten Phase als auch im eigenen Gesetzentwurf nochmals darum bemüht, der Union entgegen zu kommen. Eine Beibehaltung von Einzelregelungen auf Grundlage der jetzigen zerstückelten gesetzlichen Grundlagen lehne sie ab. Es gehe nicht um die aktuelle Lösung einzelner Fragen, sondern um eine epochale Grundlage für die nächsten Jahrzehnte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_094/01
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