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099/2003
Stand: 12.05.2003
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Union legt weiteres Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht vor

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Mit einem Dritten Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht ( 15/932) will die Union eine "symbolische finanzielle Anerkennung der erlittenen Nachteile und Schädigungen" erreichen. Mit einer Opferpension für Verfolgte soll nach dem Willen der Abgeordneten der besondere Wert zum Ausdruck gebracht werden, den die Gesellschaft dem Handeln von Menschen beimißt, die sich gegen die Diktatur der SED gewehrt und unter Einsatz ihres Lebens und um den Preis erheblicher persönlicher und sozialer Nachteile für Freiheit und Demokratie eingesetzt haben. Damit werde der zu kurz gegriffene Ansatz des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung aus dem Jahre 1999 korrigiert. Die dort vorgenommene Angleichung der Kapitalentschädigung an den Entschädigungssatz von rechtsstaatlich Inhaftierten verkennt nach Überzeugung der CDU/CSU, dass die Gefängnisse in der ehemaligen DDR in keiner Weise mit den Haftanstalten eines Rechtsstaates vergleichbar gewesen seien. Die Kapitalentschädigung für die Häftlinge müsse erhöht werden, um der mit rechtsstaatlichen Vollzugsvorstellungen nicht vergleichbaren besonderen Härte der Haft unter den Bedingungen einer Diktatur Rechnung zu tragen. Laut Gesetzentwurf gibt es rund 150 000 noch lebende Antragsberechtigte, von denen etwa 55 Prozent einer Verfolgungszeit von bis zu zwei Jahren ausgesetzt gewesen seien. Durch die Opferpension würden somit die öffentlichen Haushalte anfangs mit etwa 180 Millionen Euro belastet. Nach den Vorstellungen der Parlamentarier soll der Bund davon 60 Prozent und die Länder 40 Prozent tragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_099/01
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