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105/2003
Stand: 20.05.2003
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Fallpauschalen für die Vergütung von Krankenhausleistungen beschlossen

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Berlin: (hib/RAB) Krankenhausleistungen werden ab dem Jahre 2007 mit einem Fallpauschalensystem vergütet. Dies beschloss der Gesundheitsausschuss am Montagabend einstimmig, indem er einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/614) in geänderter Fassung annahm. Ein gleichlautender Entwurf der Regierung ( 15/897) wurde für erledigt erklärt. Die SPD erläuterte, die an den australischen "Digital Related Groups" (DRG) angelehnten, diagnose-orientierten Fallpauschalen stellten ein "lernendes System" dar. Nach der Optionsphase bis Ende nächsten Jahres sei die Präzisierungsphase geplant, in der konkrete Fallpauschalen aufgestellt werden sollen. Diese Übergangsphase sei nötig, um den Selbstverwaltungspartnern die Zeit zu geben, reale Vergütungssätze zu finden. Die Bündnisgrünen schlossen sich dem Plädoyer ihres Koalitionspartners an, bei dem nun geplanten Zeitablauf zu bleiben. Allerdings sei bereits jetzt absehbar, dass die Vergütung bestimmter Krankenhausleistungen nicht über die Fallpauschalen laufen könne. Über Einzelheiten könne aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht entschieden werden.

Die Christdemokraten äußerten die Hoffnung, dass die Fallpauschalen Verbesserungen für die Situation in den Krankenhäusern bringen. Die Rahmenbedingungen seien aber nach wie vor verbesserungsbedürftig, da wesentlichen Bedenken der Opposition nicht Rechnung getragen worden sei. So müsse die Frage der Arbeitszeit in das Fallpauschalensystem einfließen. Auch wäre es sinnvoller gewesen, bereits für das laufende und nächste Jahr sachgerechte Lösungen für die Fallpauschalen zu finden. Nach Überzeugung der Parlamentarier wird die Präzisierungsphase zu Beginn des Jahres 2005 einen "erheblichen Bruch" mit dem bisherigen System mit sich bringen. Auch die FDP sieht erhebliches Konfliktpotenzial in dem neuen Vergütungssystem. In einigen Bereichen sei noch keine sachgerechte Lösung gefunden worden, obwohl die DRG bereits jetzt erhebliche Steuerungswirkungen hätten. Es sei sinnvoller, Leistungen für die noch keine Fallpauschalen gefunden worden seien, nach dem gegenwärtigen System abzurechnen. Die Fraktion kritisierte außerdem die weitreichenden Kompetenzen des Bundesministeriums für Gesundheit, auf die Aufstellung der Fallpauschalen Einfluss zu nehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_105/01
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