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107/2003
Stand: 21.05.2003
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Möglichkeiten des Sports bei Prävention und Rehabilitation gezielter nutzen

Sportausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/POT) Die Bedeutung des Sports für Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation heben die Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Sportausschusses hervor. Grundlage der Anhörung die um 14.30 Uhr im Jakob-Kaiser-Haus begonnen hat, sind Anträge der FDP ( 15/474) und der Koalitionsfraktionen ( 15/931), die Rolle des Sports bei Prävention und Rehabilitation zu stärken.

Die Barmer Ersatzkasse plädiert in ihrer Stellungnahme dafür, dass Prävention und Gesundheitsförderung den gleichen Status erhalten sollten wie die kurative Medizin, die Rehabilitation und die Pflege. Die Kasse befürwortet die Absicht, die vielfältigen Ansätze zur Prävention unter dem Dach eines Präventionsgesetzes zu vereinen und weist darauf hin, dass nach Angaben des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen durch eine langfristige Prävention schätzungsweise 25 bis 30 Prozent der heutigen Gesundheitskosten eingespart werden könnten. Die Möglichkeiten der Sporttherapie könnten insbesondere im ambulanten Bereich noch stärker genutzt werden. Der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zufolge hat eine von der Kasse in Auftrag gegeben Studie einen deutlichen Mangel bei der sportlichen Fitness von Kindern festgestellt. Um die ermittelten Defizite aufzuarbeiten, sei eine koordinierte Zusammenarbeit von Schulen, Sportverbänden und -vereinen, kommerziellen Anbietern und Krankenkassen notwendig. Darüber hinaus müsse die Politik das Bildungssystem, die Lehrerqualifikation und die Schulsportkonzepte an die aktuellen Bedürfnisse anpassen. Insbesondere drei Stunden Schulsport pro Woche hält die AOK für dringend notwendig. Das von der Regierung geplante Präventionsgesetz dürfe kein weiteres Leistungsgesetz im Sinne des Sozialgesetzbuches werden, heißt es weiter.

Der Deutsche Sportbund (DSB) meint, Prävention und Rehabilitation machten nur Sinn, wenn sie große Bevölkerungsgruppen erreichen. Für 100 Millionen Euro pro Jahr sei es möglich, die Zahl der derzeit betreuten Personen von 500 000 auf fünf Millionen zu erhöhen. Der DSB fordert zudem verstärkte Handlungsanreize, beispielsweise durch Bonussysteme, sowohl für bereits sportlich Aktive als auch für "Beginner". Außerdem hält er eine Präzisierung der derzeitigen Gesetzesformulierungen zur Gesundheitsförderung und Prävention und eine höhere finanzielle Förderung der Prävention für notwendig. Nach Ansicht der Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Elisabeth Pott, muss die zentrale Botschaft gesundheitsförderlicher und präventiver Sportprogramme an den Motiven der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ansetzen. Im Vordergrund müssten dabei Lebensfreude, Spaß an der Bewegung, Freizeitgestaltung und soziales Beisammensein stehen, so Pott weiter. Das Bewusstsein, dass durch Sport und Bewegung Gesundheit gefördert und Krankheit verhindert werden kann, sollte durch eine nationale Motivationskampagne unterstützt werden.

Der Deutsche Behindertensportverband fordert in seiner Stellungnahme, nach weiteren Fördermöglichkeiten des Rehabilitationssportes außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu suchen. Dies sei im Sinne der Nachhaltigkeit notwendig, da die GKV nur die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Übungseinheiten für den Rehabilitationssport übernehmen wolle. Die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention plädiert dafür, gerade im Alter verstärkt Maßnahmen zur Primär- und Sekundärprävention mit körperlicher Aktivität einzusetzen. Hierdurch könnten Pflegekosten gespart und den älteren Menschen eine bessere Lebensqualität gesichert werden. Zentrale Forderung in der Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Sportmedizin, Helge Hebestreit, ist die Einführung einer regelmäßigen nationalen Studie zum Bewegungs-, Sport- und Ernährungsverhalten der Bundesbürger. Professor Schlicht (Universität Stuttgart) setzt sich besonders dafür ein, dass die Krankenkassen den gesetzlich vorgesehenen Betrag von 2,53 Euro pro Mitglied für Präventionsmaßnahmen konsequent ausschöpfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_107/10
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