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123/2003
Stand: 05.06.2003
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Sozialhilfesätze in Brandenburg und Sachsen-Anhalt anpassen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Sozialhilfesätze in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt sollen an die der übrigen neuen Länder angepasst werden. Dafür setzt sich der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf ( 15/1076) ein. Den Angaben zufolge gewähren Brandenburg und Sachsen-Anhalt ihren Sozialhilfeempfängern höhere Regelsätze als Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen. Mit einer Änderung des Bundessozialhilfegesetzes sollen nun die in Brandenburg und Sachsen-Anhalt geltenden Regelsätze zum 1. Juli dieses Jahres abweichend nur eingeschränkt bis zur Höhe der in den übrigen ostdeutschen Ländern ab diesem Zeitraum geltenden Regelsätze gesteigert werden. Damit würden sich in Brandenburg die Regelsätze um 3 Euro und in Sachsen-Anhalt um 1 Euro erhöhen, während sie in den übrigen neuen Ländern um vier Prozent steigen. Die Länderkammer schreibt, durch die Gesetzesänderung würden die Kommunen in Sachsen-Anhalt um rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr finanziell entlastet. Das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe würde jährlich um rund 65 000 Euro entlastet, und in Berlin könnten Mehrausgaben in Höhe von 14,7 Millionen Euro vermieden werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_123/05
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