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136/2003
Stand: 25.06.2003
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Strengere Emissionshöchstwerte zum Schutz vor Ozon EU-weit einführen

Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/KAG) Die Bundesregierung will versäuerte, überdüngte und ozonbildende Schadstoffe nachhaltiger vermindern. Dazu hat sie eine Verordnung ( 15/1178) vorgelegt, mit der zwei EU-Richtlinien über den Ozongehalt der Luft und über die nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Die alte EU-Richtlinie habe, so die Bundesregierung, nicht mehr wirksamen Schutz gegen den bodennahen Ozon (Sommersmog) gewährleistet. So verursache die immer noch zu hohe Emission der Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige Verbindungen und Ammoniak erhebliche Gesundheits- und Umweltprobleme. Die Emissionshöchstmengen seien nun so bemessen, dass bei ihrer Einhaltung die menschliche Gesundheit und Vegetation durch einen bestimmten Zielwert geschützt werden kann. Die Verordnung lege den Schwellenwert zur Information der Bevölkerung, die herabgesetzte Alarmschwelle bei Ozonbelastung, den Zielwert für 2010 sowie ein langfristiges Ziel fest. Außerdem verlange sie einen Aktionsplan mit kurzfristigen Maßnahmen, wenn das Risiko der Überschreitung der Alarmschwelle gegeben ist. Unter der Voraussetzung, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten für die Senkung ihrer nationalen Emissionshöchstmengen einsetzen, könne die Belastung des Menschen durch bodennahes Ozon, die den festgelegten kritischen Wert übersteigt, im Vergleich zu 1990 um zwei Drittel gesenkt werden, heißt es. Die Belastung der Vegetation um ein Drittel und die übersäuerten Flächen könne etwa halbiert werden. Der Wirtschaft entstehen nach Angaben der Bundesregierung durch die Verordnung keine unmittelbaren Kosten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_136/02
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