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140/2003
Stand: 26.06.2003
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"EU-Biopatentrichtlinie unverzüglich in nationales Recht umsetzen"

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BES) Die FDP-Fraktion hat in einem Antrag ( 15/1219) die Bundesregierung aufgefordert, dem Deutschen Bundestag "unverzüglich" ein Gesetz vorzulegen, mit dem die EU-Richtlinie über den Schutz biotechnologischer Erfindungen "eins zu eins" in nationales Recht umgesetzt wird. Die Richtlinie hätte bereits bis zum 30. Juli 2000 in die deutsche Rechtsprechung integriert werden müssen, heißt es in der Begründung. Die Europäische Kommission habe gegen Deutschland und andere Länder, die der Umsetzungspflicht noch nicht nachgekommen sind, ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, schreiben die Abgeordneten weiter. Ziel der EU-Richtlinie sei es, die europäische Patentierungspraxis und das Patentrecht zu harmonisieren. Gleichzeitig sollen bestimmte Grundsätze des Patentrechts bei biotechnologischen Erfindungen präzisiert und damit die Erfindungen selbst gefördert werden. Ein einheitliches europäisches Patentrecht für biotechnologische Erfindungen eröffnet nach Ansicht der Liberalen große Chancen für die Forschung. Dies betreffe sowohl die Suche nach den Ursachen von Krankheiten und neuen Therapiemöglichkeiten als auch die Suche nach gesunden pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln. Die Forschung im Bereich der Biotechnologie sei sehr teuer, und entsprechende Investitionen würden nur im geringen Umfang vom Staat getätigt. Der allergrößte Teil von Forschungsmitteln werde von Privatunternehmen aufgebracht, so die Abgeordneten. Ohne einen wirksamen Patentschutz gebe es auf dem Feld der Biomedizin aber keine wissenschaftliche Forschung und keinen therapeutischen Fortschritt. Deutschland könne sich daher keine weitere Verzögerung bei der Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie leisten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_140/06
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