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143/2003
Stand: 30.06.2003
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Union will die Einreise von ausländischen Extremisten verhindern

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/KAG) Die Auslieferung extremistischer Straftäter an die Türkei soll nicht mehr an Zweifeln ihrer rechtsstaatlichen Behandlung scheitern, fordert die CDU/CSU in einem Antrag ( 15/1239). Die Union will eine Reform des Ausländerrechts mit dem Ziel, eine Einreise von Extremisten schon vor der Grenze zu verhindern, ihre Identifizierung zu sichern und ihre Abweisung und Abschiebung zu erleichtern. Die gegenwärtige Gesetzeslage reiche dazu nicht aus. Nach Meinung der Fraktion soll ein "tatsachengestützter Extremismusverdacht" als Kriterium für Einreiseverweigerungen, Ausweisungen und zur Verhinderung von Einbürgerungen von Ausländern genügen. Zur frühen Identifizierung von Extremisten halten es die Abgeordneten für notwendig, biometrische Daten wie Fingerabdrücke schon im Visumverfahren bei Problemstaaten und Staaten mit Rückführungsschwierigkeiten auch bei Aufenthalten unter drei Monaten aufzunehmen. Identitätssichernde Maßnahmen seien bislang nur für Aufenthalte von mehr als drei Monaten vorgesehen, heißt es. Dies müsse von jetzt an den Regelfall bilden.

Religionszugehörigkeit und Volkszugehörigkeit von Ausländern sollen künftig nicht mehr freiwillig, sondern zwingend für das Ausländerzentralregister angegeben werden. Diese Informationen seien wichtig zur Erkennung eines Einreiserisikos und für die Rückführung von Ausländern in den Heimatstaat, erklärt die Union und fordert die Bundesregierung auf, das Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsgesetz und Abschiebungsschutzvorschriften entsprechend zu ändern sowie die Rechtslage auf supranationaler Ebene der Bedrohungslage anzupassen. Es dürfe nicht möglich sein, dass kriminelle Extremistenführer einen deutschen Pass besitzen und aufgrund rechtsstaatlicher Bedenken gemäß dem europäischen Auslieferungsübereinkommen nicht abgeschoben werden können. Die Union kritisiert, einerseits lasse die Regierung es zu, dass gefährliche Extremisten wie Kaplan aus rechtsstaatlichen Gründen nicht an die Türkei ausgeliefert werden können und andererseits sei sie darum bemüht, der Türkei einen Status als Beitrittskandidat zu verschaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_143/03
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