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167/2003
Stand: 24.07.2003
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Einstellung der Industriefischerei ist nur auf längere Sicht möglich

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung will auch in Zukunft zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten darauf hinwirken, dass die so genannte Industriefischerei ökologisch verträglich gestaltet wird. Darauf weist sie in ihrer Antwort (15/1447) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1387) hin. In einigen Mitgliedstaaten der EU werden so genannte Industriefische (Sandaal, Stintdorsch und Sprotte) gefangen, um sie anschließend zu Futtermittel und Fischöl zu verarbeiten. Die Bundesregierung steht nach eigener Aussage der Industriefischerei sehr kritisch gegenüber. Es werde in Deutschland keine Industriefischerei betrieben und derartige Fänge würden auch nicht verarbeitet, heißt es in der Antwort. Ziel der Regierung sei, dass die Industriefischerei auf längere Sicht in allen EU-Mitgliedstaaten eingestellt wird. Dabei sei allerdings zu berücksichtigen, dass die Industriefischerei traditionell ein Teil der Gemeinsamen Fischereipolitik ist, von der ein Großteil insbesondere der dänischen Fischerei abhängig ist. Auch durch die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik Ende letzten Jahres ist der Antwort zufolge die Existenz der Industriefischerei nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden. Eine Beendigung dieses Fischereizweiges sei daher nicht von heute auf morgen zu erreichen, so die Regierung weiter. Sie weist allerdings darauf hin, dass zumindest einige Verbesserungen in dieser Frage erreicht werden konnten. Hierzu zählt die Regierung unter anderem die Einrichtung von Sperrzonen für die Industriefischerei, die Begrenzung des Beifangs von Konsumfischarten auf zehn Prozent, die mengenmäßige Begrenzung der Sandaalfischerei, die Einstellung der gemischten Sprotten- und Jungheringsfischerei im Skagerrak und das Verbot, Heringe gezielt für die Fischmehl- und Fischölindustrie zu fangen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_167/06
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