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167/2003
Stand: 24.07.2003
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Allein Erziehende am stärksten von Armut betroffen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) 26,5 Prozent der Personen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, waren im Jahre 2001 allein Erziehende. Dies geht aus dem Nationalen Aktionsplan für Deutschland zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2003 bis 2005 der Bundesregierung ( 15/1420) hervor. 19,7 Prozent der Betroffenen waren im Jahr 2001 Paare mit drei und mehr Kindern, während allein Lebende 15,4 Prozent und Paare mit zwei Kindern 5,7 Prozent ausmachten. Laut Aktionsplan lebten im Jahr 2000 4 Prozent der Langzeitarbeitslosen unterhalb der Armutsgrenze. Insgesamt ist die Armutsquote von 11,2 Prozent im Jahre 1998 auf 10,9 Prozent im Jahr 2001 gefallen. Der Anteil der Frauen lag mit 11,5 Prozent höher als der der Männer (10,3 Prozent). Die Armutsquote der Migranten ist allerdings im gleichen Zeitraum von 20,9 auf 21,7 Prozent gestiegen. Von Armut sind laut Definition Personen betroffen, die weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung haben. Im Jahr 2001 lag die Armutsrisikogrenze bei 716 Euro im Monat.

Die Bundesregierung schreibt, längerfristige Arbeitslosigkeit und Defizite in der beruflichen und allgemeinen Bildung seien wesentliche Ursachen, die das Risiko sozialer Ausgrenzung erhöhen. Langzeitarbeitslose und Empfänger von Sozialhilfe hätten mit einem erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt zu kämpfen. Der Zugang zur Erwerbsarbeit sei auch für niedrig Qualifizierte, schwerbehinderte Menschen sowie Migranten erschwert. Mit ihrer "Agenda 2010" trage die Regierung dieser Situation Rechnung und konzentriere ihre Politik unter anderem darauf, die Potenziale des Einzelnen gezielt und verstärkt zu aktivieren. Ziel sei es, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und materielle Abhängigkeiten von staatlichen Fürsorgeleistungen abzubauen. Auch müssten die Systeme der Bildung, Ausbildung und Weiterbildung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Risiko sozialer Ausgrenzung frühzeitig minimiert wird. Zur Überwindung von Arbeitslosigkeit bereite die Bundesregierung darüber hinaus einen Gesetzentwurf vor, mit dem den Armutsrisiken Selbstständiger im Alter präventiv begegnet werden soll. Zu diesem Zwecke soll ein Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherungen und andere Kapitalanlagen zur Altersvorsorge gewährleistet werden. Auch mit der beabsichtigten Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige soll die schnellere Vermittlung in Arbeit vor allem von Langzeitarbeitslosen nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" verbessert werden. Angestrebt werde, schnell und passgenau Arbeit zu vermitteln, einen einheitlichen Zugang zu Beratungs-, Vermittlungs- und Förderleistungen zu schaffen und verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten als Brücke in die Erwerbsfähigkeit zu schaffen. Geplant ist, Job-Center als lokale Zentren für alle Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Verantwortung dafür werde voraussichtlich bei der Bundesanstalt für Arbeit liegen, die die Kommunen in die entsprechende Arbeit einbinden soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_167/08
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