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169/2003
Stand: 30.07.2003
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Regierung: UN-Sicherheitsrat sollte sich mit Simbabwe beschäftigen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die derzeitige Situation in Simbabwe sollte Gegenstand der Behandlungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sein. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/1451) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/1386). Den Angaben zufolge teilen auch Großbritannien und die USA diese Auffassung. Allerdings hätten einige Mitglieder des Sicherheitsrates, darunter auch die Vetomächte China und Russische Förderation, erhebliche Bedenken gegen eine Befassung des Sicherheitsrates geäußert. Voraussetzung für eine Befassung wäre für diese Staaten eine von Simbabwe unmittelbar ausgehende Bedrohung der regionalen und internationalen Sicherheit. Diese Mitglieder des Sicherheitsrates sehen eine solche Bedrohung nach Angaben der Regierung derzeit als nicht gegeben an. Die Regierung und ihre europäischen Partner sind laut Antwort seit längerem außerordentlich besorgt über die sich laufend weiter verschlechternde politische, wirtschaftliche und soziale Lage in Simbabwe. Gravierende Verletzungen der Menschenrechte in dem südafrikanischen Land seien weiterhin an der Tagesordnung und Demokratie und Rechtsstaat würden im Interesse des Machterhalts der gegenwärtigen Regierungspartei immer wieder ausgehöhlt. Die Regierung und ihre europäischen Partner seien sich der Gefahren, die von der instabilen Lage in Simbabwe auf die Region des südlichen Afrikas ausgehen können, voll bewusst. Nach Kenntnissen der Exekutive gibt es derzeit keinen kontinuierlichen Dialog zwischen der gegenwärtigen Regierung und der Opposition über die Zukunft des Landes. Laut Antwort setzt sich die Bundesregierung sowohl bilateral als auch im Rahmen der Europäischen Union und in anderen internationalen Gremien für einen Dialog ohne Vorbedingungen zwischen allen politischen Kräften in Simbabwe ein. Dabei gehe es darum, die Achtung der Menschenrechte durchzusetzen und den Rechtsstaat wiederherzustellen, um so die Rahmenbedingungen für eine Rückkehr zu demokratischen Verhältnissen aufgrund freier Wahlen zu schaffen. Laut Antwort werden so genannte Reisesanktionen der Europäischen Union gegen Simbabwe von den Mitgliedstaaten eingehalten. Allerdings seien die Mitgliedstaaten unter genau bestimmten Bedingungen ermächtigt, Ausnahmen bei den Reisesanktionen zuzulassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_169/01
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