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182/2003
Stand: 04.09.2003
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Beschleunigung von Verfahren in der Justiz ermöglichen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) "Die Belastung der Justiz ist hoch", stellt ein in einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/1491) enthaltener Satz fest. Der Entwurf unterbreitet deshalb Vorschläge zu deren Beschleunigung. Die Länderkammer möchte "zu einer Straffung des Prozessablaufs unter Wahrung rechtsstaatlicher Erfordernisse" gelangen. In der Vergangenheit vorgenommene Maßnahmen hätten dabei nicht die gewünschten Erfolge gehabt. Der Bundesrat schlägt deswegen unter anderem vor, dass eine "begrenzte Bindungswirkung" eines Strafurteils auch für den nachfolgenden Zivilprozess gilt, weil in der zivilgerichtlichen Praxis immer wieder Beweisfragen zu lösen sind, die in einem vorgängigen Strafprozess bereits überzeugend geklärt werden konnten. Der Entwurf schlägt des Weiteren vor, die Wertgrenzen insgesamt zu prüfen und "maßvoll zu erhöhen". In "geeigneten Fällen" soll in allgemeinen Zivilverfahren in erster und zweiter Instanz in Zweierbesetzung entschieden werden dürfen. In Strafverfahren möchte der Bundesrat unter anderem die nicht unerhebliche Verzögerung der Hauptverhandlung durch geeignete Maßnahmen unterbinden. Der Entwurf führt als neues Kriterium der Unzulässigkeit die "offensichtliche Unbegründetheit des Ablehnungsgesuchs" ein. Außerdem wird die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Prozessverschleppung erleichtert. Ferner stellt die Vorlage in Anpassung an die gerichtliche Praxis die Vereidigung von Zeugen im Strafverfahren in das Ermessen des Gerichts.

Die Bundesregierung lehnt die Vorschläge nicht nur im Zivilprozess, sondern auch im Strafprozess weitgehend ab. Auch wenn das Anliegen, beispielsweise im Strafprozess, Gerichtsverfahren ohne Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung zu beschleunigen und zu straffen, anzuerkennen sei, so hält es die Bundesregierung allerdings nicht für ausreichend, einseitig nur Gesichtspunkte der Verfahrensbeschleunigung zu sehen. Vielmehr müssten sich Regelungsvorschläge auch daran messen lassen, ob sie die Rechte aller am Strafverfahren Beteiligter in einen gerechten Ausgleich bringen lassen. Die Bundesregierung verweist darauf, sie habe die notwendige Gesetzgebungsarbeit bereits eingeleitet. So habe sie Vorschläge auf den Weg gebracht, die ohne die Beeinträchtigung rechtsstaatlicher Standards das Verfahren vereinfachen, es damit für alle Beteiligten überschaubarer machen und so ganz generell der besseren Akzeptanz von Recht dienen. Des Weiteren verweist die Bundesregierung darauf, sie bereite derzeit Verbesserungen der Rechte von Verletzten im Strafverfahren vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_182/01
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