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195/2003
Stand: 23.09.2003
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"Mit der Novelle zum Filmförderungsgesetz wichtige Konsequenzen gezogen"

Kultur und Medien/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hibWOL/) Die Bundesregierung hat zur Verbesserung der Situation des deutschen Films mit der Novelle zum Filmförderungsgesetz (FFG) erste wichtige Konsequenzen aus den Beratungen des Bündnisses für den Film gezogen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 15/1554) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 15/1034). Die Regierung teile dabei die Auffassung der CDU/CSU, wonach sich die deutsche Filmwirtschaft in einer schwierigen Situation befinde. Diese Schwierigkeiten gebe es allerdings bereits seit Mitte der siebziger Jahre, als der Marktanteil des deutschen Films dramatisch eingebrochen sei und sich seither auf einem Niveau von zehn bis siebzehn Prozent eingependelt habe. Die Dominanz US-amerikanischer Filme sei nicht nur auf dem deutschen Markt, sondern auch im übrigen Europa signifikant. Hinzu gekommen seien Einbrüche am Neuen Markt, ein Rückgang der Nachfrage einzelner Fernsehveranstalter, die schwache Eigenkapitaldecke vieler Produktionsunternehmen und weltweit gestiegene Produktions- und Vermarktungschancen eines Films. In der Antwort wird auch auf den Einfluss des neuen Urhebervertragsrechts eingegangen, das mit möglichst geringem gesetzgeberischen Einsatz ein Höchstmaß an ausgleichender Wirkung und Handlungsfreiheit für Urheber, ausübendende Künstler sowie für die Verwerterseite gewährleiste. Dabei sei in einzelnen Punkten den Besonderheiten der Filmwirtschaft ausdrücklich Rechnung getragen worden. Auch sei, anders als von der Union unterstellt, im Rahmen der jüngsten Urheberrechtsreform eine Bereichsausnahme für den Film vorgesehen. So enthalte das neue Urheberrechtsgesetz etwa bei der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken für Unterricht und Forschung eine Ausnahme für Filmwerke. Zur erforderlichen Änderung beim so genannten Medienerlass durch die höchstrichterliche Rechtsprechung vom Februar 2001 zu Eigenkapitalvermittlungsprovisionen wird dargelegt, mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom August 2003 sei die entstandene Rechtsunsicherheit zur Frage der Herstellereigenschaft von Fondsanlegern beseitigt. Weiter erörtert werde gegenwärtig die steuerliche Problematik internationaler Koproduktionen.

Zu "wünschenswerten" Kapitalinvestitionen in deutsche und europäische Filmproduktionen heißt es, eine Präferenz für deutsche Produktionen könne nur im Wege einer Gesetzesänderung eingeführt werden. Die Regierung sieht in der Schaffung steuerrechtlicher Sondertatbestände und Ausnahmevorschriften jedoch kein geeignetes Mittel der Filmförderung. Zudem würde es dem Ziel widersprechen, Subventionen und steuerrechtliche Ausnahmevorschriften abzuschaffen. Da eine Lenkung von Investitionen mit Mitteln des Steuerrechts aus steuerrechtlichen und systematischen Gründen ausscheide, würden derzeit in Gesprächen mit dem Verband Deutscher Medienfonds die Möglichkeiten erörtert, im Wege einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Verbandsmitglieder die Platzierung eines Teil der Fondsinvestitionen in Deutschland sicherzustellen. Der Abfluss von Medienfondskapital in US-amerikanische Filmproduktionen wird von der Regierung auf der Grundlage von Branchenangaben auf 12 Milliarden US-Dollar in den letzten fünf Jahren geschätzt. Deutsche Filmfonds investieren danach ihr Kapital bevorzugt in US-Produktionen, weil der weltweite Absatzmarkt für Filme größer sei als für deutsche oder europäische Filme und höhere Kapitalgewinne zu erzielen seien. Es müsse aber betont werden, dass Teile des Kapitals wieder nach Deutschland zurückfließen, wie sich dies bei den in Babelsberg produzierten Filmen "Der Pianist" oder "Enemy at the gates" gezeigt habe. Dargelegt wird auch, dass das Bundesjustizministerium

anlässlich der Reform des Urhebervertragsrechts keine Zusage hinsichtlich der Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingen für Produktionen im so genannten "Zweiten Korb" der Urheberrechtsreform gemacht habe. Schritte zu Änderungen im Urhebervertragsrecht könnten aber erst nach Erfahrungen in der Praxis erwogen werden. Für eine abschließende Bewertung des Erfolgs der Reform sei es "derzeit noch zu früh".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_195/03
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