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198/2003
Stand: 24.09.2003
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Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt mit Koalitionsmehrheit angenommen

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Berlin: (hibVOM/) Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am Mittwochvormittag die wortgleichen Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/1204) und der Bundesregierung ( 15/1509) zu Reformen am Arbeitsmarkt in geänderter Fassung angenommen. Für die Vorlagen stimmten SPD und Bündnis 90/Die Grünen, während CDU/CSU und FDP sie ablehnten. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Vorgesehen ist unter anderem, das Arbeitslosengeld für Arbeitslose bis zum vollendeten 55. Lebensjahr von bis zu 32 Monaten auf zwölf Monate und für ältere Arbeitslose auf im Regelfall 18 Monate zu kürzen. Der Ausschuss stimmte Änderungsanträgen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu, wonach unter anderem die Schwerbehinderung als Kriterium für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen erhalten bleiben soll. Ebenso will die Koalition Frühverrentungen effektiver als bisher vermeiden. Dazu soll die Pflicht der Arbeitgeber, gezahltes Arbeitslosengeld bei der Entlassung langjährig beschäftigter älterer Arbeitnehmer zu erstatten, verschärft werden, und zwar durch die Absenkung des maßgeblichen Alters vom 56. auf das 55. Lebensjahr. In diesen Fällen müssen die Arbeitgeber das Arbeitslosengeld bereits nach dem vollendeten 57. Lebensjahr statt bisher nach dem vollendeten 58. Lebensjahr erstatten. Damit sollen Anreize vermieden werden, Arbeitnehmer vor dem Wirksamwerden der verkürzten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zu entlassen, um noch den Vorteil einer längeren Bezugsdauer in Anspruch nehmen zu können. In das Gesetz übernommen werden soll auch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September, wonach Bereitschaftsdienstzeiten als Arbeitszeit gelten. Die Tarifvertragsparteien sollen die Möglichkeit erhalten, die Arbeitszeit auch über zehn Stunden je Werktag hinaus zu verlängern, wenn sie regelmäßig und zu einem erheblichen Teil Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst umfasst. Den Zeitraum, innerhalb dessen die verlängerte Arbeitszeit auf durchschnittlich acht Stunden pro Werktag ausgeglichen werden muss, sollen die Vertragsparteien auf bis zu zwölf Monate ausdehnen können. Zusätzlich sollen sie bei regelmäßigen Bereitschaftsdiensten vereinbaren können, dass die Arbeitszeit ohne Zeitausgleich über acht Stunden je Werktag hinaus verlängert werden darf, wobei diese Arbeitszeitverlängerung jedoch

unter Tarifvorbehalt gestellt werden soll. Auch soll der Beschäftigte dazu schriftlich seine Einwilligung geben. Generell soll jedoch die Arbeitszeit im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich betragen dürfen. Beträgt die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden, muss sich eine Mindestruhezeit von elf Stunden anschließen.

Einen Änderungsantrag der CDU/CSU lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab. Darin heißt es, die Regierung setze allein auf eine Flexibilisierung durch tarifvertragliche Vereinbarungen. Die Union empfiehlt eine flexible Gestaltung der täglichen Arbeitszeit bis zu zwölfeinviertel Stunden, um so Arbeitszeiten mit geringerer Tätigkeitsdichte, etwa im Rettungsdienst, im Bewachungsgewerbe oder in Krankenhäusern, flexibler zu gestalten. Die Union verwies in der Beratung auf ihren eigenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Arbeitsrechts ( 15/1182), dem im Ausschuss auch die FDP zustimmte. Danach sollte das Kündigungsschutzgesetz nicht für Neueinstellungen bei Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmern gelten. Auch sollte Arbeitnehmern durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit gegeben werden, gegen die vorherige Vereinbarung einer Abfindung auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Den generellen Teilzeitanspruch wollte die Union zu einem Teilzeitanspruch bei notweniger Betreuung von Familienangehörigen machen. Im übrigen betonte sie die Notwendigkeit von betrieblichen Bündnissen für Arbeit auch ohne Einwilligung der Tarifvertragsparteien. Die FDP hielt es unter anderem für falsch, Schwerbehinderte in die Kriterien zur Sozialauswahl aufzunehmen, weil dies deren Beschäftigungschancen verschlechtere. Dagegen bewertete die SPD den Entwurf als Paket für mehr Flexibilität und Rechtssicherheit. Es gehe um betriebliche Bündnisse im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und von Tarifverträgen. Der Tarif sei eine friedenssichernde, bindende und kalkulierbare Geschäftsgrundlage. Damit würden die Gewichte nicht einseitig zu Lasten der Gewerkschaften hin verschoben. Auch Bündnis 90/Die Grünen setzten darauf, dass die Tarifpartner die Möglichkeiten des Gesetzes ausschöpfen, um vor Ort schnell Bündnisse für Arbeit zu schaffen.

Keine Mehrheit fanden im Ausschuss ein Gesetzentwurf der FDP zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit ( 15/1225), Anträge der FDP zur Reform des Kündigungsschutzgesetzes ( 15/430) und für einen funktionsfähigen Arbeitsmarkt ( 15/590) sowie ein Antrag der CDU/CSU, die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu stärken ( 15/439).

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_198/01
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