Bundesrat lehnt das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform ab
Berlin: (hib/RAB) Das von der Regierung vorgesehene Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform auf den 1. Januar 2004 stößt auf Kritik der Länderkammer. Die Länder wollen der Steuersenkung nur zustimmen, wenn sie solide gegenfinanziert ist, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 ( 15/1502), die die Regierung als Unterrichtung ( 15/1639) vorgelegt hat. Nach Auffassung der Bundesrats hat die Regierung das von den Ländern geforderte solide Konzept zur Gegenfinanzierung der Steuerreform bislang nicht vorgelegt. Mehr als 10 Milliarden Euro der geplanten Entlastung seien nur durch eine höhere Staatsverschuldung aufzufangen. Auch dürfe die ohnehin schon hohe Belastung der nächsten Generation durch Schuldenberge nicht weiter steigen. Weiter mahnen die Länder an, dass die mit dem Vorziehen der Steuersenkungen für die Kommunen verbundenen Probleme gelöst werden müssten. Auch dürften einmaligen Steuersenkungen keine dauerhaften Steuererhöhungen gegenüber stehen. Was die Regierung mit der einen Hand durch die Einkommensteuer-Tarifsenkung gebe, nehme sie mit der anderen Hand durch den Abbau von Förderungssystemen und anderer begründeter steuerlicher Erleichterungen. Im Ergebnis erhöhe die rot-grüne Regierung die Steuern massiv und auf breiter Front, so die Länderkammer. Der einmaligen Entlastung von rund 15,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr stünden dauerhafte Belastungen in den Folgejahren gegenüber. Schon 2007 würden demnach die zusätzlichen Belastungen rund 13 Milliarden Euro jährlich betragen.
In ihrer Gegenäußerung schreibt die Regierung, sie habe ein umfassendes Modernisierungsprogramm auf den Weg gebracht, um die aktuelle Wachstumsschwäche zu überwinden und die Beschäftigung deutlich zu erhöhen. Sie habe damit die vom Bundesrat geforderten Entscheidungen bereits getroffen. Es sei nun Sache von Bundesrat und Bundestag, dieses Reformpaket verantwortungsvoll zu begleiten und die Weichen für eine grundsätzliche Erneuerung Deutschlands zu stellen. Die Steuerreform müsse vorgezogen werden, um positive Impulse für den privaten Konsum und für die Investitionsbereitschaft der Unternehmen zu setzen. Durch die Zusammenfassung der zweiten und der dritten Stufe der Steuerreform würden Bürger und Unternehmen im Umfang von insgesamt 21,8 Milliarden Euro spürbar entlastet. Laut Regierung wird die Entlastung durch eine Kombination von Privatisierungserlösen, höherer Kreditaufnahme und dem weiteren Abbau von Steuersubventionen gegenfinanziert. Der dringend notwendige Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen sei keine Steuererhöhung, sondern Grundbedingung dafür, dass Finanzierungsspielräume erschlossen und Steuersenkungen ermöglicht werden.