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226/2003
Stand: 22.10.2003
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Beim Emmissionshandel keine Obergrenze festschreiben

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Für die projektbezogenen Maßnahmen im Emissionshandel von Treibhausgasen im Sinne des Kyoto-Protokolls soll keine Obergrenze festgelegt werden. Dafür soll sich die Bundesregierung bei den Beratungen auf europäischer Ebene einsetzen, fordert die CDU/CSU in einem Antrag ( 15/1690). Die am Emissionshandel beteiligten Unternehmen müssten die Möglichkeit haben, sich Emissionsreduktionen im Ausland ohne Begrenzung gutschreiben zu lassen und dadurch zu möglichst geringen Kosten einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zur Erläuterung heißt es, dass Kyoto-Protokoll sehe für den internationalen Klimaschutz flexible Mechanismen vor, die es den Industrieländern ermögliche, Klimaschutzmaßnahmen möglichst kostengünstig vorzunehmen. So könne ein Staat oder ein Privatunternehmen in Emissionsminderungsprojekte eines anderen Staates investieren und erhalte dafür Minderungszertifikate. So sei die Zusammenarbeit zwischen einem Industrieland mit Reduktionsverpflichtung und einem Entwicklungsland ohne Reduktionsverpflichtung gestattet. Die Union argumentiert, der Vorteil der projektbezogenen Klimaschutzmechanismen Clean Development Mechanism (CDM) sowie Joint Implementation (JI) bestehe darin, dass Klimaschutzziele aus Sicht der Industrieländer kostenminimierend erreicht werden könnten. Aus der Sicht der Schwellen- und Entwicklungsländer könne durch solche Maßnahmen die nachhaltige Entwicklung der Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur gefördert werden. Nach den Vorstellungen der Union soll die Regierung außerdem auf europäischer Ebene darauf dringen, dass zertifizierte Gutschriften aus den projektbezogenen Mechanismen bereits in der ersten Verpflichtungsperiode des Emissionshandelssystems in den Jahren 2005 bis 2007 anerkannt werden. Auch sollen den am Emissionshandel beteiligten Staaten Emissionsreduktionen im Ausland auf ihre nationalen Verpflichtungen gutgeschrieben werden. Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen sich die nicht unter den Emissionshandel fallenden Branchen und Sektoren wie Haushalt und Verkehr in geeigneter Weise am Reduktionsziel Deutschlands beteiligen. Zu diesem Zwecke wird die Regierung aufgefordert, umgehend ökonomisch und ökologisch effiziente Konzepte vorzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_226/09
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