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231/2003
Stand: 24.10.2003
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Beitrag zur Rentenversicherung soll 2004 stabil bei 19,5 Prozent bleiben

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/RAB) Mit einer Reform der gesetzlichen Rentenversicherung will die Koalition den Beitragssatz im nächsten Jahr bei 19,5 Prozent stabil halten. Zu diesem Zweck haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen zwei Gesetzentwürfe ( 15/1830, 15/1831) eingebracht, die heute im Plenum diskutiert werden. Im Einzelnen ist vorgesehen, die Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 auszusetzen. Darüber hinaus müssen die Rentner ab dem 1. April nächsten Jahres den Beitragssatz zur Pflegeversicherung alleine tragen. Bisher übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Die Koalitionäre planen außerdem, die Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 50 Prozent auf 20 Prozent einer Monatsausgabe zu senken. Gleichzeitig ist vorgesehen, die mit der Gesundheitsreform einhergehenden veränderten Beitragssätze zeitnah an die Rentner weiterzugeben und die Kürzung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten rückgängig zu machen. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Sechsten Sozialgesetzbuches ( 15/1831) sollen die Renten in Zukunft zum Monatsende anstatt zum Monatsanfang ausgezahlt werden. Diese Regelung soll allerdings nicht für Bestandsrenten gelten. Den Angaben der Fraktionen zur Folge kann die gesetzliche Rentenversicherung durch diese Maßnahmen beim Beitrag um 0,9 Prozent entlastet werden.

Die Parlamentarier begründen ihre Gesetzesinitiativen mit dem Hinweis auf die steigende Lebenserwartung und die demographische Entwicklung. Die Stabilisierung der Beitragssätze sei unumgänglich, um der Beschäftigung Impulse zu geben. Eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sei für die Stabilisierung der Rentenversicherung von entscheidender Bedeutung.

In einem Antrag ( 15/1832) legt die Koalition darüber hinaus Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Rentenreform von 2001 ("Riesterrente") vor. Die Fraktionen plädieren dafür, die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich zu entlasten, indem sie von der Besteuerung ihrer Vorsorgeaufwendungen freigestellt werden. Dies erweitere den Spielraum für die jüngere Generation, weil den Erwerbstätigen netto mehr verbleibe als nach den heute geltenden Regelungen. Außerdem sollen die Verfahren bei der Riesterrente vereinfacht und die

Hemmnisse bei der betrieblichen Altersversorgung abgebaut werden. Auch soll ein Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel gewährleisten, dass das Verhältnis von erwerbsfähiger Bevölkerung und Leistungsbeziehern künftig bei der Anpassung der Renten berücksichtigt wird. Weiter planen die Koalitionsfraktionen, das faktische Rentenantrittsalter anzuheben. Für das Jahr 2035 werde voraussichtlich ein Rentenalter von 67 erforderlich sein, heißt es in dem Gesetzentwurf. Weiter sollen die bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung abgeschafft werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Gesetzesinitiativen zu ergreifen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_231/01
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