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283/2003
Stand: 19.12.2003
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Über Aktivitäten bei Ermittlungen zur Datenlöschung im Kanzleramt informieren

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Ermittlers des Bundeskanzleramtes im disziplinaren Vorverfahren wegen des Vorwurfs der "rechtswidrigen Datenlöschung von Computerdaten und Aktenvernichtungen im Bundeskanzleramt", Burkhard Hirsch (FDP), erkundigt sich die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 15/2239). Das Interesse der Union gilt unter anderem der Rolle Hirschs und seinem Vorgehen als Sonderermittler im Bundeskanzleramt zur Klärung von Daten- und Aktenvernichtung im Zusammenhang von Leuna/Minol und anderen Privatisierungsangelegenheiten des Bundeskanzleramtes. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bonn gegen den entschiedenen Widerstand des Bundeskanzleramtes am 2. Oktober 2003 das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der rechtswidrigen Löschung von Computerdaten und Aktenvernichtung im Bundeskanzleramt eingestellt und das Bundeskanzleramt gegen diese Entscheidung keine Beschwerde eingelegt habe, sei zu vermuten, dass das Bundeskanzleramt eine gerichtliche Entscheidung des zuständigen Oberlandesgerichtes vermeiden wollte, heißt es in der Anfrage.

In den Medien seien gegen Hirsch schwerwiegende Vorwürfe über die Art und Weise der damaligen Ermittlungen erhoben worden, die erhebliche Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit und an seiner charakterlichen Eignung für das Amt eines disziplinaren Vorermittlers erweckt hätten. Dagegen habe der jetzige Staatsminister beim Bundeskanzleramt im Parlament erklärt, er glaube, dass Dr. Hirsch sehr sorgfältig ermittelt hat. Laut Union haben aus den staatsanwaltlichen Akten gewonnene Erkenntnisse demgegenüber den Verdacht eines parteiischen Verhaltens von Hirsch "weiter erhärtet". Gefragt wird dazu unter anderem, wie sich die Aussage Hirschs vor dem ersten Untersuchungsausschuss, "er mische sich nicht bei der Staatsanwaltschaft ein", mit seiner telefonischen Intervention bei der Staatsanwaltschaft Bonn am 15. und 19. September 2000 vereinbaren lasse. Gefragt wird auch, wie sich Hirschs Äußerungen, "der eine oder andere im Kanzleramt scheine das Gefühl gehabt zu haben, als stünde nicht eine neue Regierung, sondern die Russen vor der Tür", sich mit seinen telefonischen Interventionen bei der Staatsanwaltschaft in Bonn oder mit der Aussage des Chefs des Bundeskanzleramtes vereinbaren lasse, Hirsch habe "seine schwierige Aufgabe unter strikter Beachtung der rechtlichen Vorgaben erfüllt". Wissen wollen die Abgeordneten schließlich auch, ob Hirsch den ehemaligen Bundesminister a.D. Bodo Hombach (SPD) zu dem angeblich rechtswidrigen Verschwinden von Daten und Akten im Bundeskanzleramt als Zeugen gehört hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_283/06
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