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009/2004
Stand: 14.01.2004
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Ab 2005 Handel mit Emissionsrechten für Treibhausgase ermöglichen

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Unternehmen sollen am dem 1. Januar 2005 europaweit mit Emissionsrechten für den Ausstoß von Treibhausgasen handeln können. Dies sieht ein Gesetzentwurf ( 15/2328) vor, den die Koalition eingebracht hat. Mit der Initiative wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt, zugleich werden die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen für ein gemeinschaftsweites Emissionshandelssystem in Deutschland geschaffen. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls müssen die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasen erfüllen. Den Angaben zu Folge sollen die Emittenten von Treibhausgasen bis zum Jahr 2012 kostenfrei mit den Rechten ausgestattet werden. Die Koalition schreibt, die Pflicht für Treibhausgasemissionen Berechtigungen abzugeben, schaffe für Verantwortliche wirtschaftliche Anreize, die Ausstöße zu verringern oder zu vermeiden, um die Betriebskosten zu reduzieren. Das Instrument des Emissionshandels überlasse es den Gesetzen des Marktes, wo die Reduktion von Emissionen erfolgt. Die Unternehmen hätten die Wahl, entweder die Emissionen in ihrer eigenen Anlage zu reduzieren oder Berechtigungen zu kaufen. Die EU-Kommission gehe davon aus, dass sich durch dieses System die Kosten für die Verringerung von Treibhausgasemissionen um 25 bis 30 Prozent verringern lassen.

Weiter heißt es, der Bundestag solle die materiellen Regelungen für einen nationalen Allokationsplan von Emissionsberechtigungen in Deutschland erstellen. Dem Gesetzentwurf zu Folge soll die Regierung einen solchen Zuteilungsplan beschließen, der der EU-Kommission zur Überprüfung vorgelegt wird und zugleich die Vorlage für den parlamentarischen Gesetzgeber bildet. Der Entwurf sieht vor, dass die Betreiber der durch das Gesetz erfassten Anlagen für den Ausstoß von Treibhausgasen Berechtigungen nachweisen müssen. Außerdem brauchen sie eine Basisgenehmigung für die Emissionen und müssen zu deren Überwachung geprüfte Berichte vorlegen. Nach den Vorstellungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollen Sanktionen ausgesprochen werden, falls die Berichte nicht vorgelegt werden. Das Gleiche gilt für Überschreitungen der Emissionsberechtigungen. Der Gesetzentwurf gilt zunächst nur für Kohlendioxid-Emissionen durch energieintensive Industrien. Gegebenenfalls sollen jedoch weitere Treibhausgase einbezogen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_009/03
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