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046/2004
Stand: 20.02.2004
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Umfang der Bundesförderung für Länderkulturstiftung vertraglich nicht festgelegt

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Fördersumme des Bundes an der Kulturstiftung der Länder ist nach dem Mitwirkungsabkommen nicht auf einen bestimmten Betrag festgelegt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/2523) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/2428). Laut Abkommen stelle der Bund die Mittel für die vom Mitwirkungsabkommen erfassten Einrichtungen und Vorhaben nach Maßgabe des jeweils geltenden Haushaltgesetzes zur Verfügung. Aus einer Liste der Fördermittel des Bundes der vergangenen fünf Jahre geht hervor, dass in 1999 und 2000 jeweils 7,67 Millionen Euro vergeben wurden, 8,18 Millionen Euro für 2001 und 8,95 Millionen Euro für 2002. Bei der Angabe des Förderbetrages von 5,6 Millionen Euro für 2003 seien die Mittel für den Deutschen Musikrat nicht enthalten, heißt es. Im Zuge der erforderlichen Neustrukturierung des Vereins in Folge seiner Insolvenz sei dessen Förderung von der Kulturstiftung der Länder an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und an das Bundesverwaltungsamt verlagert worden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat laut eigenen Angaben über das Bundesverwaltungsamt für 2003 1,28 Millionen Euro an Sanierungsbeiträgen an den Deutschen Musikrat geleistet.

Zur Frage der Union, welche Einrichtungen, Veranstaltungen und Initiativen die Bundesregierung nach Ablauf des Mitwirkungsabkommens am 31. Dezember 2005 fördern werde, erklärt die Bundesregierung, hierzu könne auf Grund der erst vor einigen Wochen ausgesprochenen Kündigung und der noch verbleibenden Laufzeit des Mitwirkungsabkommens im Detail keine abschließende Stellung genommen werden. Auf der Sitzung am 2 Dezember 2003 habe der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes einen Beschluss zur Förderung der documenta 12 in den Jahren 2004 bis 2008 in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro gefasst. Der Stiftungsrat habe darüber hinaus die Bereitschaft zur Übernahme der Finanzierung von vier bundesweit tätigen Kulturförderfonds zunächst für das Jahr 2004 beschlossen. Dabei sollen die Fördermittel für den Kunstfonds, den Literaturfonds, den Fonds Soziokultur und den Fonds Darstellende Künstler verdoppelt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_046/10
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