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047/2004
Stand: 23.02.2004
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Der Kauf von Rüstungs- und Kryptounternehmen soll eingeschränkt werden

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Der Erwerb von Rüstungsunternehmen und Unternehmen zur Verschlüsselung sensitiver Informationen (Krytowirtschaft) durch gebietsfremde Erwerber soll eingeschränkt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/2537) zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vor. Darin heißt es, die Änderung des AWG verfolge das Ziel, den Erwerb von gebietsansässigen Unternehmen, die im Rüstungsbereich oder im Bereich der Verschlüsselung sensitiver staatlicher Informationen tätig sind, unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen, wenn gebietsfremde Erwerber nach dem Erwerb mindestens 25 Prozent der Anteile am Unternehmen halten würden. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass der Staat seiner Verpflichtung zur Sicherheitsvorsorge nachkommen kann

und im Einzelfall nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen aus den genannten Bereichen an Gebietsfremde untersagen kann.

Laut Begründung gehören die Gewährleistung der sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik und die militärische Sicherheitsvorsorge zu den Kernaufgaben des Staates. Es bedürfe daher einer entsprechenden Vorsorge und Ausstattung, um für den Verteidigungsfall oder einen sonstigen Militäreinsatz gerüstet zu sein. Die Anwendung des Gesetzes soll greifen, wenn durch die Veräußerung die Verfügung über Kernfähigkeiten der deutschen Rüstungswirtschaft gefährdet wird. Laut Regierung fehlen auf Länderebene Regelungen, die eine Veräußerung von Kapazitäten der Verteidigungswirtschaft verhindern könnten, obwohl dies möglichen sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik entgegenstehe. Eine bundeseinheitliche Gesetzgebung werde der Verpflichtung zur Sicherheitsvorsorge gerecht und vermeide Nachteile für die Gesamtwirtschaft. Auch über Staatsgrenzen hinweg bestehe für die Versorgung mit Rüstungsgütern bislang noch kein ausreichend funktionierendes System.

In seiner Stellungnahme meldet der Bundesrat Zweifel an, ob das Ziel mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht werde. Problematisch sei insbesondere, dass damit auch die Kooperation deutscher und ausländischer Unternehmen bei europäischen und NATO-internen Rüstungskooperationen erschwert werde. Eine Kooperation sei oft nur bei eigentumsbedingter Verflechtung möglich, weil betroffene Unternehmen sensibles technisches Know-how vorzugsweise innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe weitergeben. Die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz gegen Übernahmen könnten sich daher negativ auf die deutsche Industrie und Arbeitsplätze in Deutschland auswirken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_047/03
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