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085/2004
Stand: 30.03.2004
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Pfändungsfreigrenzen in der Sozialversicherung angleichen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Pfändungsfreigrenzen in der Sozialversicherung sollen angeglichen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf ( 15/2796) vor, den die FDP vorgelegt hat. Bisher könne der zuständige Leistungsträger Ansprüche auf Erstattung von zu Unrecht beglichenen Sozialleistungen mit Beitragsansprüchen aufrechnen. Allerdings werde dieser Anspruch auf die Hälfte der zu leistenden Geldansprüche begrenzt, wenn der Leistungsberechtigte nicht hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist. Nach Überzeugung der FDP stellt dies eine Privilegierung der Sozialversicherungsträger dar, da die gegenüber sonstigen Gläubigern geltenden Pfändungsgrenzen im Sozialrecht für die Leistungsträger nicht gelten würden. Daher wollen die Freien Demokraten diese sonst geltenden Pfändungsfreigrenzen auch im Sozialrecht anwenden. Dadurch ergebe sich für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ein Einnahmeausfall von rund 3 Millionen Euro, schreibt die Fraktion.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_085/06
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