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107/2004
Stand: 26.04.2004
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Noch ungelöste Probleme auf dem Weg zum Arbeitslosengeld II

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (Anhörung)

Berlin: (hib/VOM) Noch manche Schwierigkeiten auf dem Weg zur Auszahlung des neuen "Arbeitslosengeldes II" ab 2005 gilt es auszuräumen. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am Montagnachmittag deutlich. Die Sachverständigen befassten sich mit dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ( 15/2816), der sich auf die in der Hartz-IV-Reform beschlossene Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum "Arbeitslosengeld II" bezieht und für kreisfreie Städte und Kreise die Möglichkeit vorsieht, die Aufgabe anstelle der Agenturen für Arbeit im Wege der Organleihe wahrzunehmen. Manfred Wienand vom Deutschen Städtetag sprach in diesem Zusammenhang von zwei Trägern, die unterschiedlich strukturiert sind. Die Aufgabe, diese beiden Träger in Arbeitsgemeinschaften auf örtlicher Ebene zusammenzuführen, sei anspruchsvoll. Wenn das Optionsmodell wie vorgesehen verwirklicht werden solle, werde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben. Die kommunalen Stellen würden sich damit unter die Hoheit der Bundesagentur für Arbeit begeben, so Wienand. Ein optierender kommunaler Träger muss nach Ansicht von Professor Hans-Günther Hennecke vom Deutschen Landkreistag wissen, welche Verwaltungskostenpauschale er erhält. Die Finan-

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zierung müsse nach Art und Höhe feststehen und die Verwaltungskostenpauschale müsse auskömmlich sein, lautete die Forderung. Die Landkreise seien "ohne Wenn und Aber" für eine kommunale Trägerschaft.

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Heinrich Alt vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit äußerte die Hoffnung, dass sich die interessierten kommunalen Stellen möglichst bald für eine Option entscheiden, die grundsätzlich bis zum 31. August möglich sein soll, damit das Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten kann. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach sich für eine "pragmatische Zusammenarbeit" von Kommunen und Bundesagentur aus. Erhebliche Schwierigkeiten könnte es geben, so die stellvertretende Vorsitzende Ursula Engelen-Käfer, wenn es keine Planungssicherheit gebe. Eine flexible Kooperation müsse hier stattfinden. Sie trat dafür ein, "ein für allemal" Klarheit zu schaffen. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sagte, es müssten die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Bundesagentur sei in der Lage, die Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen in Zusammenarbeit mit den Kommunen zu leisten.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_107/02
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