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113/2004
Stand: 29.04.2004
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FDP fordert akzeptable Haftungsregeln für die "grüne" Gentechnik

Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Liberalen möchten die Nutzung der "grünen" Gentechnik in Deutschland ermöglichen. In einem Antrag ( 15/2979) fordern sie deshalb von der Bundesregierung eine grundlegende Korrektur des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Gentechnikgesetzes. Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung für alle Betroffenen "akzeptable" Haftungsregeln entwickeln und vorlegen. Diese Haftungsregeln müssten sicherstellen, dass Landwirte entschädigt würden, wenn ihnen durch den Eintrag von Fremdpollen Gewinneinbußen entstehen. Auch müsse das Verbraucherschutzministerium Regeln zur Koexistenz von solchen Pflanzensorten aufstellen, die mit verschiedenen Methoden gezüchtet worden sind, entsprechend den unterschiedlichen Eigenschaften der verschiedenen Kulturpflanzen. Halten Landwirte die Regeln zur Koexistenz unterschiedlicher Pflanzensorten ein, dürfen sie nach Meinung der Liberalen keine Forderungen zu befürchten haben. Mit Blick auf die Haftungsregelung heißt es weiter, sollte keine Versicherungslösung gefunden werden, dann müsse ein Haftungsfonds geschaffen werden. In den Fonds sollten solche Unternehmen einzahlen, die in Deutschland genetisch verändertes Saatgut vermarkten. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene gesamtschuldnerische Haftung lehnt die Fraktion mit der Begründung ab, dass diese die Landwirte auch dann zur Haftung heranziehe, wenn sie nicht Verursacher einer Erlösminderung seien. Dadurch würde der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen auch dann zum existenziellen Risiko für Landwirte, wenn diese alle Regeln befolgt hätten. Nach Meinung der FDP sollten aber nur solche Landwirte haften, die die so genannten Koexistenzregeln nicht konsequent einhalten.

Ferner regen die Parlamentarier dazu an, eine freiwilliges Kataster anzulegen, das für die Klärung von Haftungsfragen und für ein wissenschaftliches Monotoring zur Verfügung steht. Einsicht in das freiwillige Kataster dürfe aber nur bei konkret begründeten Vorhaben gewährt werden, etwa um die Zerstörung von Feldern mit genetisch veränderten Pflanzen zu verhindern oder das Eigentum zu schützen. Auch zur personellen Besetzung der Ausschüsse der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit haben die Liberalen eigene Vorstellungen. Da die Kommission über die Zulassung von Freisetzungsversuchen entscheide, müsse sie überwiegend mit "fachkompetenten" Personen besetzt werden. Ferner soll die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Nutzung der "grünen" Gentechnik so verbessern, dass deren Anwendungsmöglichkeiten in den verschiedensten Lebensbereichen genutzt werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_113/04
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