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117/2004
Stand: 04.05.2004
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FDP: Volksentscheid über eine europäische Verfassung einführen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die FDP verlangt, einen Volksentscheid über eine europäische Verfassung einzuführen. Sie möchte dazu das Grundgesetz (GG) ändern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 15/2998) vorgelegt. Die Liberalen wollen im GG einen neuen Absatz 1a einfügen, in dem es unter anderem heißen soll, dass ein Volksentscheid nur dann gültig ist, wenn mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten seine Stimme abgibt. Ein Volksentscheid werde auf Beschluss des Bundestages durchgeführt. Das Nähere solle ein Bundesgesetz regeln, das der Zustimmung des Bundesrates bedürfe.

Die Freien Demokraten schreiben weiter, der gegenwärtig vorliegende Vorschlag bereite einen bedeutenden Reformschritt vor und stelle entscheidende Weichen für die Zukunft der Europäischen Union (EU). Eine so grundlegende Weiterentwicklung der Begründung der EU und ihrer Grundlagen bedürfe neben der Ratifikation durch die Mitgliedstaaten der Zustimmung der Bürger. Den Bürgern müsse die Möglichkeit gegeben werden, sich im Wege des Volksentscheids durch ihr Votum zu dem Verfassungsentwurf zu bekennen. Der Forderung nach mehr Bürgernähe und

Transparenz in der EU müssten jetzt konkrete Schritt folgen. Wenn die EU in Zukunft nicht mehr nur eine Union der Staaten, sondern auch eine Union der Bürger sein wolle, dann wäre ein Verfassungstext ohne ausdrückliche Zustimmung der Bürger nicht ausreichend legitimiert. Die FDP argumentiert, nur wenn den Bürgern ein echtes Mitwirkungsrecht zur Verfügung stehe, werde es gelingen, sie auf dem weiteren Integrationsprozess mitzunehmen und sie für die europäische Idee zu begeistern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_117/02
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