Erster Teil einer Öffentlichen Anhörung zum Betreuungsrecht
Berlin: (hib/BOB) Am Mittwoch, dem 26. Mai, findet um 13 Uhr im Raum 1.228 des Jakob-Kaiser-Hauses der erste Teil einer Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/2494) zur Änderung der Betreuungsrechts statt. Eingeladen sind neun Sachverständige, darunter Richter, Rechtsanwälte, der Direktor des Deutschen Caritasverbandes und der Vorsitzende der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter. Der Bundesrat hatte bei Vorlage des Gesetzentwurfes darauf hingewiesen, die Kosten der Länder für das Betreuungsverfahren seien überproportional zur Entwicklung der Betreuungsfälle "explosionsartig" gestiegen. Eine entsprechende Verbesserung der Situation der Betroffenen stehe dem nicht gegenüber. Auch der erhebliche Verfahrensaufwand für die Erstellung und Prüfung der Vergütungsabrechnungen der Berufsbetreuer verbrauche wertvolle personelle und finanzielle Ressourcen, ohne dass dies den betroffenen Menschen zugute komme. Im Wesentlichen sei daran gedacht, die Vorsorgevollmacht als private Regelung zu stärken und eine gesetzliche Vertretungsmacht, insbesondere für Ehegatten, einzuführen. Der Vorrang des freien Willens eines jeden Menschen als Ausdruck seiner Würde und seines Selbstbestimmungsrechts werde klargestellt und das Prinzip der Rehabilitation konkretisiert.
Die Bundesregierung hatte seinerzeit erklärt, sie begrüße die Zielrichtung des Entwurfs, die vorhandenen Instrumente zur Betreuungsvermeidung zu stärken. Ebenso teile sie die Auffassung, die angestrebte Entbürokratisierung des Betreuungswesens in Angriff zu nehmen, bei der vor allem die Pauschalierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes der Berufsbetreuer als ein geeignetes Mittel erscheine. Gegen einzelne Vorschläge des Entwurfes habe die Regierung jedoch "grundsätzliche Bedenken". Das betreffe unter anderem die Einführung einer gesetzlichen Vertretungsmacht für Ehegatten und Lebenspartner im Bereich der Vermögenssorge sowie die gerichtliche Genehmigung bei der zwangsweisen Zuführung zur ärztlichen Heilbehandlung. Der zweite Teil der Anhörung ist für Mittwoch, den 16. Juni, vorgesehen.