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143/2004
Stand: 27.05.2004
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Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schützen

Familie/Antrag

Berlin: (hib/BES) Für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung treten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag ( 15/3211) ein. Darin fordern sie eine umfassende Gesamtstrategie für eine wirkungsvolle Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder. Neben Präventions- Interventionsmaßnahmen sollten auch die Ursachen für sexuelle Gewalt und Ausbeutung erforscht und beseitigt werden, so die Antragsteller. Große Bedeutung komme auch der Fortentwicklung des strafrechtlichen Schutzes, des Opferschutzes und der Harmonisierung der europäischen Strafvorschriften zu.

Im Einzelnen fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, den Anfang 2003 beschlossenen "Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten stetig weiterzuentwickeln und umzusetzen. Wichtig sei auch der Ausbau des Kinder- und Jugendtelefons sowie der Aufbau der Elterntelefone. Weiter fördern solle die Bundesregierung das bundesweite Informationszentrum zu Kindesmissbrauch und Kindesvernachlässigung. Darüber hinaus schlagen die Regierungsfraktionen vor, das Thema der sexuellen Ausbeutung von Kindern in die Lageberichte der Länder dauerhaft zu integrieren und zusätzlichen Fortbildungsbedarf insbesondere bei der Justiz und der Polizei zu prüfen. Aus der Sicht der Parlamentarier soll auch die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich verstärkt werden. Darunter verstehen sie die Mitarbeit in den Gremien der Vereinten Nationen und der EU sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere in Fällen von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung. In diesem Zusammenhang solle die Regierung prüfen, ob die Grundsätze zur strafrechtlichen Verfolgung bei Delikten der organisierten Kriminalität auch bei den Ermittlungen gegen den Sextourismus mit Kindesmissbrauch Anwendung finden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_143/04
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