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148/2004
Stand: 01.06.2004
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Klarstellungen der Gesundheitsreform sind weitgehend abgeschlossen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die im Zusammenhang mit der am 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretenen Gesundheitsreform notwenigen Klarstellungen sind weitgehend erfolgt. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/3187) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/3122). Die Aufsichtsbehörden, Kassenärztliche Bundesvereinigung und auch die Zahnärztliche Bundesvereinigung seien aktiv geworfen und hätten für die erforderlichen Klarstellungen gesorgt. Bis auf die Auseinandersetzung um die kieferorthopädische Versorgung, bei der die Länderaufsichten tätig seien, hätten sich die Fragen weitgehend geklärt, heißt es in der Antwort. Die Regierung schreibt, schon wenige Tage nach In-Kraft-Treten des GKV-Modernisierungsgesetzes habe es eine Fülle von Beschwerden durch Versicherte und Berichte in den Medien gegeben, wonach der Wille des Gesetzgebers missachtet werde. So mussten Fehlinformationen und Fehlinterpretationen ausgeräumt und widerrechtliches Verhalten transparent gemacht werden. Zu diesem Zwecke sei ein Schwarzbuch erarbeitet worden, das aufgrund der Klarstellungen seit Anfang Mai nicht mehr veröffentlicht werde. Das Schwarzbuch habe Fälle aufgezeigt, die eine bewusste oder unbewusste Desinformation durch interessierte Verbände, einzelne Ärzte und bestimmte Presseorgane deutlich machten. Laut Bundesregierung musste im Interesse der Patienten und der korrekt arbeitenden Leistungserbringer in diesen Fällen eine Öffentlichkeit geschaffen werden. Es sei ausdrücklich betont worden, dass sich dieses Schwarzbuch nicht pauschal gegen Ärzte, beziehungsweise Zahnärzte, richtet. Dabei habe die Praxisgebühr nur einen Aspekt ausgemacht. Hauptsächlich sei es um die Verunsicherung der Patienten bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gegangen. Aus der Analyse der Regierung und des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) werde deutlich, dass das Schwarzbuch insgesamt 3040 Mal abgerufen worden sei. Zu den eingegangenen Beschwerden heißt es, die Patientenbeauftragte habe bis zum 10. Mai diesen Jahres rund 6.700 Eingänge registriert. Hinzu kämen die täglichen Telefonate sowie Eingänge im Wahlkreis oder Abgeordnetenbüro der Patientenbeauftragten. Im gleichen Zeitraum sind etwa 7.300 E-Mails über das Bürgertelefon des BMGS eingegangen, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_148/04
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