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150/2004
Stand: 03.06.2004
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FDP will die Gewerbesteuer durch eine Kommunalsteuer ersetzen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes ( 15/3232) mit dem Ziel vorgelegt, die Gewerbesteuer abzuschaffen. Zur Begründung heißt es, die anhaltende dramatische Haushaltslage der Kommunen mache einen entschiedenen Reformschritt unumgänglich. Notwendig sei eine Reform der kommunalen Finanzverfassung des Grundgesetzes, die das Problem "an Wurzel packt".

An die Stelle der Gewerbesteuer sollen eine neue Kommunalsteuer und ein höherer Kommunalanteil an der Umatzsteuer treten. Die Kommunalsteuer soll in Gestalt eines prozentualen, gleich hohen Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben werden, der von den Städten und Gemeinden eigenständig festgelegt wird. Die Beteiligung der Gemeinden an der Körperschaftsteuer sei als Ersatz für die Gewerbesteuer notwendig, weil nur so neben den Bürgern auch die ortsansässigen Kapitalgesellschaften zur Finanzierung der kommunalen Haushalte beitrügen. Die Kommunalsteuer würde dazu führen, heißt es, dass alle Einwohner und Unternehmen nach der Leistungsfähigkeit an der Finanzierung ihrer Gemeinde beteiligt werden. Der Kommunalsteuersatz würde auf der Lohnsteuerkarte gesondert ausgewiesen. Wegen des Wegfalls der Gewerbesteuer könnte die Körperschaftsteuer so angehoben werden, dass die bisherige steuerliche Belastung der Kapitalgesellschaften durch Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer künftig der Belastung durch Körperschaftsteuer plus Kommunalsteuer entspricht. Weil die Kommunalsteuer an die Stelle des bisherigen 15-prozentigen Anteils der Gemeinde am Einkommensteueraufkommen treten würde, wären die Einkommensteuertarife entsprechend abzusenken. Aufkommensneutralität hält die FDP etwa bei einem Kommunalsteuersatz von 13 Prozent erreicht. Da die Gemeinden den Kommunalsteuerzuschlag nach ihrem Finanzbedarf individuell festlegten, würde vor allem die kommunale Eigenverantwortung gestärkt.

Die höheren Einnahmen, die durch die Abschaffung der Gewerbesteuer entstehen, und die empfohlene Anhebung der Körperschaftsteuer führten zu Mehreinnahmen bei Bund und Ländern. Für die Gemeinden verbliebe trotz der Einführung der Kommunalsteuer noch ein Einnahmedefizit. Dieses müsste über die Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Umsatzsteuer ausgeglichen werden. Seit 1998 erhielten die Gemeinden einen Anteil von 2,2 Prozent. Wenn dieser auf 11,5 Prozent erhöht würde, ergäbe sich eine weitgehende Aufkommensneutralität der vorgeschlagenen Finanzverfassungsreform, heißt es weiter. Über den höheren Anteil an der Umsatzsteuer würden die Gemeinden auch eine ergiebige und konjunkturunabhängige Einnahmequelle gewinnen. Die Gewerbesteuer behindert nach Darstellung der Liberalen Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen. Sie wirke wettbewerbsverzerrend und sei konjunkturanfällig. Ihre Abschaffung wäre zudem ein "wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_150/01
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