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156/2004
Stand: 15.06.2004
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Zugang zum Internet in zahlreichen Staaten eingeschränkt

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Der Zugang zum Internet ist in zahlreichen Staaten eingeschränkt oder unterliegt der Überwachung. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/3273) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3011). Art und Ausmaß der Begrenzung und Überwachung variierten beträchtlich, heißt es darin. So bestehe in vielen Ländern kein effektiver Zugang zum Internet, entweder weil der Erwerb von unlizenzierter Hardware, vor allem Modems, verboten ist, oder weil die Kosten der Hardware sowie die Höhe der Verbindungsentgelte eine Nutzung des Internets durch weite Bevölkerungskreise verhindern. Teilweise sei der Internetzugang auf ausgewählte Personen oder auf ein von der Regierung eingerichtetes internes Netz beschränkt. In anderen Staaten würden Maßnahmen getroffen, "unerwünschte" Inhalte und die Nutzung des Internets zu unterbinden, ohne den Zugang grundsätzlich zu versagen. Die Überwachungen richteten sich dabei sowohl gegen die Anbieter von Internetzugängen als auch gegen die Nutzer selbst.

Vor allem die Internet-Diensteanbieter (Service-Provider) seien Gegenstand der Überwachungen. In Staaten, in denen es lediglich einen einzigen Diensteanbieter gibt, sei die Überwachung des Internets besonders leicht. In Staaten, die unabhängige Service-Provider zulassen, seien diese häufig verpflichtet, Filter- und Überwachungstechnologie zu installieren und Sicherheitsbehörden Zugang zu ihren Daten zu gewähren. Die Provider würden verpflichtet, Filter einzusetzen, aufgerufene Internetseiten zu speichern und Diskussionsforen sowie den E-mail-Verkehr zu überwachen. Vor allem der Einsatz von Filtertechnologie stehe einer freien Nutzung des Internets entgegen. Zahlreiche Staaten führten "schwarze Listen" mit Internetseiten, deren Aufruf die Provider sperren müssen. Die Gruppe der tatsächlich gesperrten Seiten umfasse dabei in mehreren Ländern auch Internetauftritte von Menschenrechtsorganisationen, Oppositionsgruppen, Nachrichtensendern wie CNN oder BBC sowie Seiten mit regierungskritischen Inhalten. In einigen Staaten soll die Zahl der gesperrten Seiten mehrere 10.000 bis über 100.000 Seiten erreicht haben, heißt es in der Antwort.

Der zweite große Bereich von Überwachungen auf Anbieterseite richte sich gegen Internetcafés. Diese ermöglichten es, anonym Seiten aufzurufen, Filtertechnologie der Provider zu umgehen und sich unter Pseudonym an Diskussionen in Foren zu beteiligen. In zahlreichen Staaten seien diese Internetcafés verpflichtet, Kundendaten aufzuzeichnen sowie den freien Zugang durch den Einsatz von Filtertechnologie zu beschränken. Eine Kontrolle von Internetcafés sei vor allem in den Staaten effektiv, die die Zahl dieser Cafés begrenzen oder diese in Regierungshand halten.

Im Juli 2003 habe das US-Repräsentantenhaus den "Global Internet Freedom Act" verabschiedet, ein Gesetz, das vorsieht, staatlich unterstützte und kontrollierte Internetblockaden durch andere Länder zu bekämpfen. Ausdrücklich würden die Regierungen von Burma, Kuba, Laos, Nordkorea, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien, Vietnam und China genannt, die ihren Bürgern aktiv den Zugang zu Informationen aus dem Internet verweigerten. In den Städten Irans sei die Nutzung des Internets unter der Jugend weit verbreitet, so die Regierung. Die Universitäten und die Studierenden hätten Internet-Zugang. Staatliche Eingriffe hätten zwar stattgefunden, die Bedeutung dieses Mediums für die Zivilgesellschaft jedoch nicht schmälern können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_156/04
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