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166/2004
Stand: 24.06.2004
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Zugang zu Umweltinformationen erweitern

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Eine "größtmögliche" systematische Verfügbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen, insbesondere auch mit elektronischen Mitteln, strebt die Bundesregierung an. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes (UIG, 15/3406) eingebracht. Die Novelle passt das UIG an eine EU-Richtlinie an und setzt gleichzeitig die Vorgaben des von Deutschland 1998 unterzeichneten Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (so genannte Aarhus-Konvention), um. Nach den Worten der Bundesregierung gilt es, mehr Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung herzustellen und durch den erweiterten Zugang zu Umweltinformationen die Öffentlichkeit bei umweltbezogenen Entscheidungen wirksamer zu beteiligen. Inhaltlich werde der Begriff der Umweltinformation ausgeweitet und präzisiert. Alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sollen verpflichtet werden, Umweltinformationen herauszugeben. Außerdem sollen diese Stellen die Verbreitung von Umweltinformationen aktiv betreiben. Sie hätten zu gewährleisten, dass alle Umweltinformationen, die von ihnen zusammengestellt werden, auf dem gegenwärtigen Stand, exakt und vergleichbar sind. Als informationspflichtige Stellen gelten dem Gesetzentwurf zufolge die Regierung sowie andere Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Gremien, die die öffentliche Verwaltung beraten. Stellen der Länder seien demgegenüber vom neuen UIG nicht mehr betroffen. Im Weiteren solle die Frist für die Entscheidung über Anträge auf grundsätzlich einen Monat nach Eingang des Antrags bei der informationspflichtigen Stelle verkürzt werden. In Ausnahmefällen könne davon abgewichen werden. Wenn etwa die Information umfangreich oder komplex sei, könne die Frist auf zwei Monate ausgedehnt werden; allerdings sei in diesen Fällen die antragstellende Person über die Gründe zu benachrichtigen, heißt es weiter.

Zu den dadurch entstehenden Kosten sagt die Bundesregierung, der Mehraufwand für den Bund sei zurzeit nicht abzuschätzen. Teilweise sollten die Mehrkosten in Zusammenhang mit dem Informationszugang durch die vorgesehene Kostenregelung refinanziert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_166/02
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