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212/2004
Stand: 09.09.2004
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Aufsichtsbehörde rechtfertigt Sicherungsfonds mit schnellerer Abwicklung

Finanzausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, gesetzliche Sicherungseinrichtungen für die Lebensversicherung und die Krankenversicherung zu schaffen. Im Insolvenzfall könne es dadurch zu einer schnelleren Abwicklung kommen. Der Finanzausschuss befragte am Donnerstagnachmittag Sachverständige zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und andere Gesetze ( 15/3418) geändert werden soll. Ziel ist es, dass beim Zusammenbruch eines Versicherers die Versicherungsverträge auf Anordnung der BaFin auf den Sicherungsfonds übertragen werden, der diese Verträge dann saniert. Vorgesehen ist, dass der Fonds dazu die erforderlichen Kapitalanlagen zur Verfügung stellt und die Verträge anschließend an ein anderes Versicherungsunternehmen überträgt. Diese Aufgabe soll an private Einrichtungen wie die bereits bestehenden Protektor AG und Medicator AG übernehmen. Gleichzeitig ist geplant, das deutsche Aufsichtssystem über Rückversicherungen an internationale Standards anzupassen und ein Zulassungsverfahren wie für Erstversicherer einzuführen. Darüber hinaus will die Regierung der Aufsichtsbehörde bessere Eingriffsmöglichkeiten gegenüber Versicherungs-Holdinggesellschaften und Inhabern wesentlicher Beteiligungen geben.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stimmte einer Insolvenzsicherung für die Lebens- und privaten Krankenversicherung grundsätzlich zu. Um die Branche jedoch nicht zu überfordern, müssten die Zahlungsverpflichtungen der Unternehmen durch einen Höchstbetrag begrenzt und ein anlassbezogenes, nachgelagertes Finanzierungsverfahren eingeführt werden. Ein solches Verfahren habe sich bei der Insolvenz der Mannheimer Versicherung im vergangenen Jahr als sachgerecht, praktikabel und unbürokratisch erwiesen. Unangemessene Belastungen der Unternehmen seien zu vermeiden. Der GDV tritt für eine Begrenzung der vorgeschlagenen Holding-Aufsicht ein, um die Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen und die mehrfache Beaufsichtigung des gleichen Tatbestandes zu vermeiden. Nach Ansicht des Verbandes können ausländische Rückversicherer häufig unter günstigeren steuer- und aufsichtsrechtlichen Bedingungen Eigenkapital aufbauen. Daher müssten ihre Schwankungsrückstellungen dringend als Eigenmittel anerkannt werden.

Die BaFin wandte sich gegen ein "anlassbezogenes" Finanzierungsverfahren. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es nicht nur einem Unternehmen, sondern der ganzen Branche schlechter geht. Auch sei es eine Gerechtigkeitsfrage, ob ein insolventes Unternehmen seine eigene Auffanglösung mitfinanziert. Es wäre nur gerecht, so der Vertreter der Aufsichtsbehörde, wenn dieses Unternehmen zuvor schon in den Sicherungsfonds eingezahlt hat. Die Alternative zu einem vorhandenen Finanztopf im Insolvenzfall wäre eine Zahlung nach einer ersten Aufforderung "ohne Wenn und Aber", hieß es von BaFin-Seite. Wenn es der Branche insgesamt aber schlecht gehe, wäre dies problematisch. Die Zeit der hohen Volatilitäten auf den Kapital- und Aktienmärkten seien noch nicht vorbei. Der Wettbewerb in Europa werde "brutal zunehmen". Für die Aufsichtsbehörde wäre es besser, wenn in solchen Zeiten schon "Cash" da wäre, auf das zurückzugegriffen werden könnte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zufrieden. Sollte der GV jedoch seine Forderungen durchsetzen können, wäre dies bedenklich. Zu den Rückversicherern sagte Professor Helmut Schirmer von der Freien Universität Berlin, die internationale Tendenz gehe dahin, diese in die Aufsichtsregeln einzubeziehen. Um eine Zulassungspflicht für Rückversicherungsunternehmen werde man wohl nicht herumkommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_212/01
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