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225/2004
Stand: 27.09.2004
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Automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen gefordert

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die automatische Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen durch den Bundesgrenzschutz (BGS) fordert die CDU/CSU-Fraktion mit einem Antrag ( 15/3713). Die Union verweist darauf, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, unerlaubte Grenzübertritte und steigende Zahlen der zur Fahndung ausgeschriebenen Kraftfahrzeuge und Kennzeichen stellten eine Herausforderung für die innere Sicherheit dar. Die automatisierte Erfassung (Scanning) ermögliche im fließenden Verkehr eine schnelle und kostengünstige Fahndung. Das Scanning von Kennzeichen könne unter anderem verhindern, zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge oder Kennzeichen unbemerkt ins Ausland zu bringen und für so genannte Anschlussstraftaten zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge oder Kennzeichen zu nutzen.

Da beim Scanning ausschließlich zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen angezeigt würden, finde eine zielgenaue Sachfahndung mit sehr geringer Eingriffsintensität statt. Außerdem könnten Kontrollen mit einer direkten Identitätsfeststellung, die Betroffene mehr belaste, reduziert werden. Schließlich sei diese Technologie in anderen europäischen Staaten sowie in Modellversuchen und Pilotprojekten verschiedener Bundesländer erfolgreich angewendet worden und habe gute Fahndungsergebnisse geliefert. Beim Beschluss für einen Einsatz sei aber sicherzustellen, dass dem BGS hinreichende technische und personelle Kapazität zur Verfügung gestellt werden. Auch sei zu gewährleisten, dass Kennzeichen, zu denen keine Anmerkung im Fahndungsregister vorliegt, entsprechend den Vorgaben des Datenschutzes sofort unwiederbringlich gelöscht werden. Ein Jahr nach Beginn sollen das Kennzeichen-Scanning ausgewertet und die Ergebnisse dem Parlament übermittelt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_225/01
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