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231/2004
Stand: 29.09.2004
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Mandatsverlängerung bis 2005 für Afghanistan mit breiter Mehrheit zugestimmt

Auswärtiger Ausschuss/Verteidigungsausschuss

Berlin: (hib/BOB) Der Auswärtige Ausschuss und der Verteidigungsausschuss haben am Mittwochvormittag der weiteren deutschen Beteiligung an der NATO-geführten internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan bis zum 13. Oktober 2005 mit klarer Mehrheit zugestimmt. Dafür sprachen sich in beiden Ausschüssen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen aus. Dagegen stimmte die FDP. Die überwältigende Mehrheit teilte die Begründung der Bundesregierung, durch das Engagement der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan sei es innerhalb von drei Jahren gelungen, die Weichen in Richtung Stabilisierung und Aufbau eines neuen, demokratischen Staatswesens zu stellen. Die Voraussetzungen seien geschaffen worden, dass das Land nicht erneut zu einem sichereren Hafen für internationale Terroristen werde. Ein großer Erfolg sei die Annahme einer neuen afghanischen Verfassung gewesen.

In einem Antrag "Für ein konsequentes Engagement in Afghanistan" ( 15/3801) teilt die CDU/CSU die Meinung der Bundesregierung: Sie halte es für erforderlich, das Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz in Afghanistan zu verlängern. Der Einsatz der Bundeswehr sei ein "unverzichtbarer Beitrag" im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und zur Stabilisierung des Landes. Der Bundestag nehme weiterhin das Urteil der politischen und militärischen Führung der Bundeswehr zur Kenntnis, dass der Einsatz der deutschen Soldaten in Afghanistan, insbesondere der Einsatz der Regionalen Wiederaufbauteams in Kunduz und Feyzabad auch unter den schwieriger werdenden Bedingungen voll zu verantworten sei. Der Antrag soll am morgigen Donnerstag im Plenum des Bundestages abgestimmt werden. Abgelehnt wurde ein Antrag ( 15/3712) der FDP. Die Liberalen hatten von der Bundesregierung gefordert, eine Trennung zwischen der Mission in Kabul und Umgebung einerseits und in Kunduz und Feyzabad andererseits vorzunehmen. Dem Parlament seien deshalb zwei Anträge auf Mandatsverlängerung vorzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_231/01
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