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232/2004
Stand: 29.09.2004
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Tagesbetreuungsgesetz findet große Zustimmung bei den Sachverständigen

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anhörung)

Berlin: (hib/KHB) Große Zustimmung bei allen Fachleuten fand am Mittwochmittag im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Regierungsentwurf eines Tagesbetreuungsgesetzes ( 15/3676). Dabei geht es vor allem um die Betreuung von Kleinkindern bis zu drei Jahren. Allerdings wiesen in der Anhörung mehrere Sachverständige darauf hin, dass es sich um ein "reines Westgesetz" handele, da sich die Betreuungssituation in den ostdeutschen Bundesländern anders darstellt, wie es Thomas Rauschenbach vom Deutschen Jugendinstitut sagte. Denn in den fünf neuen Ländern liegt die Betreuungsquote der Kleinkinder über 50 Prozent, in den alten Bundesländern dagegen liege sie nur bei drei Prozent, was zu einem Bundesdurchschnitt von 36,9 Prozent führt. Für Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht treffe Deutschland mit dem Gesetz Vorbereitungen, sich in Richtung dessen, was in Europa als Standard gilt, zu bewegen. Er verwies darauf, dass in Skandinavien mehr als zwei Drittel der Kleinkinder in der Tagesbetreuung seien und vertrat die Ansicht, dass diese keine schlechtere Erziehung und Bildung hätten.

Bedenken meldeten die Vertreter der Länder und der Kommunen an. Ursula Krickl vom Städte- und Gemeindetag hat verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Gesetz nicht zu stark in originäre Rechte der Länder eingreife. Zudem hielten die Kommunen die finanziellen Bestimmungen zur Umsetzung des Gesetzes nicht für seriös. Sie kritisierte vor allem die Kopplung des Gesetzes an die Hartz-IV-Gesetze und die damit beabsichtigte Entlastung der Gemeinden. Reinhard Schunke vom Ministerium für Gesundheit und Soziales in Sachsen-Anhalt kritisierte ebenfalls die Finanzierung. Außerdem verwies er darauf, dass die Länder bereits mit eigenen Programmen auf dem gleichen Weg seien, den die Bundesregierung einschlagen wolle. Deshalb ist in Schunkes Augen eine bundeseinheitliche Regelung nicht unbedingt erforderlich. Allerdings hält er Öffnungsklauseln für die Länder für notwendig.

Diesen beiden Bedenken widersprachen die meisten Sachverständigen. Norbert Struck vom Paritätischen Wohlfahrtsverband sagte, es wäre "fatal", wenn dieses Gesetz, das alle Fachleute begrüßten, etwa am Einspruch des Bundesrats oder an finanziellen Überlegungen scheitere. Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin sagte, die Betreuung von Kleinkindern bringe langfristig einen drei bis viermal höheren Nutzen als sie koste. Inzwischen sei die Betreuung der Kleinkinder für die Unternehmen längst ein Standortfaktor, weil sie so mit der Betreuung viel leichter Personal rekrutieren könnten. Hinzu komme, dass in diesen Fällen junge Frauen nicht für längere Zeit aus dem Betrieb ausschieden. Ebenso wünschten sich viele junge Mütter mit Kleinkindern die Weiterarbeit. Ihre Beschäftigung sorge gleichzeitig für höhere Steuereinnahmen beim Bund, den Ländern und den Gemeinden und ebenso für zusätzliche Einnahmen in der Kranken- und Rentenversicherung. Hans-Jürgen Schimke, Bürgermeister der Stadt Laer (Nordrhein-Westfalen) erwiderte, mit dem langfristigen Nutzen könne er zwar nicht seine aktuellen Haushaltsprobleme lösen; doch habe in Laer bürgerschaftlicher Einsatz der Eltern solche Fragen erheblich voran gebracht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_232/02
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