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235/2004
Stand: 30.09.2004
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Bundesrat hält am Steuerberater-Privileg fest

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat hat sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung ausgesprochen, den geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten zu ermöglichen, selbst Umsatzsteuer-Voranmeldungen anzufertigen. Die Bundesregierung plant dies in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (15/3677). In der Stellungnahme der Länderkammer ( 15/3789) heißt es dazu, noch im Jahre 2002 habe die Regierung selbst eine Erweiterung der Befugnisse der Bilanzbuchhalter abgelehnt. Nach ständiger Rechtsprechung sei es nicht zu beanstanden, heißt es weiter, bestimmte Tätigkeiten den Steuerberatern vorzubehalten. Vor allem das Fertigen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen setze umfassende Kenntnisse des Umsatzsteuerrechts voraus und sollte daher weder im Interesse der Allgemeinheit noch im Interesse des Steuerpflichtigen einer anderen Person als einem ausgebildeten Steuerberater überlassen werden, argumentiert der Bundesrat. Der Regierungsentwurf sieht auch vor, dass Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften Kooperationen mit Lohnsteuerhilfevereinen, Bilanzbuchhaltern und Buchführungshelfern eingehen können. Der Bundesrat sieht dazu weiteren Erörterungsbedarf und plädiert dafür, beabsichtigte Änderungen zurückzustellen und mit den Ländern und den Verbänden zu diskutieren.

Insgesamt macht der Bundesrat elf Änderungswünsche zu dem Gesetzentwurf geltend. Unter anderem lehnt die Länderkammer auch die Wiedereinführung der Zwischengewinnbesteuerung von Investmentfonds ab. Dies würde zu einer Steuermehrbelastung führen und das Vertrauen der Anleger schädigen, da die Zwischengewinnbesteuerung erst mit Wirkung zum 1. Januar 2004 abgeschafft worden sei. Die Wiedereinführung nach nur einem Jahr würde der Rechtskontinuität wiedersprechen und das Vertrauen der Fondsbranche in die Steuerpolitik gefährden, heißt es. Als weiteres Argument wird der mit einer Zwischengewinnbesteuerung verbundene Verwaltungsaufwand für Fondsgesellschaften genannt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_235/06
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