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235/2004
Stand: 30.09.2004
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Über verstrichene Umsetzungsfristen für EU-Umweltrichtlinien informieren

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ALK) Ob es im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit derzeit Richtlinien der Europäischen Union gibt, die noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden, will die CDU/CSU-Fraktion von der Bundesregierung wissen. In einer kleinen Anfrage ( 15/3745) erkundigt sie sich ebenso nach Richtlinien, deren Umsetzungsfristen bereits abgelaufen sind, ohne dass sie in Deutschland die notwendigen Gesetzesänderungen bewirkt hätten. Da besonders Umweltprobleme länderübergreifend gelöst werden müssten, seien Richtlinien auf europäischer Ebene das "wichtigste politische Instrumentarium", deren Fristen es zu beachten gelte, so die Union. Weiterhin erkundigen sich die Abgeordneten, ob künftig eine fristgerechte Umsetzung zu erreichen wäre, wenn die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Umweltbereich neu geregelt würde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_235/09
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