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246/2004
Stand: 19.10.2004
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Geteilte Reaktionen auf die Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts

Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/BOB) Auf geteilte Reaktionen sind zwei Gesetzentwürfe der Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/3445) und der FDP ( 15/2477) am Montagabend bei einer Anhörung des Rechtsausschusses gestoßen. Während der überwiegende Teil der geladenen Sachverständigen die Entwürfe bejahte, stießen sie bei Experten des konservativen Spektrums zum Teil auf heftige Kritik. Während Professorin Nina Dethloff von der Universität Bonn davon sprach, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gebe es zwar heute im Wesentlichen dieselben Pflichten wie in einer Ehe, dieselben Rechte blieben ihr dagegen bislang in wichtigen Bereichen verwehrt. Sie hielt den Abbau von Diskriminierungen für "dringend geboten". Anderer Meinung war Christl Vonholdt vom Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft (Reichelsheim): Empirische Fakten wiesen darauf hin, dass sexuelle Mann-Mann-Beziehungen und Frau-Frau-Beziehungen mit der Beziehung zwischen Mann und Frau nicht vergleichbar seien.

Auf besonderes Interesse stieß unter anderem die von der Koalition vorgesehene Möglichkeit, dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder aus früheren Beziehungen adoptieren könnten. Für Christa Wolf, Abteilungsleiterin für den Bereich Jugend, Bildung und Soziales (Bergheim), konnte "nicht erkennen", dass ein Kind, das in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft aufwächst, Nachteile habe. Für Dethloff stellt die von beiden Gesetzentwürfen vorgesehene Zulassung der Stiefkindadoption durch eingetragene Lebenspartner auch in dieser Hinsicht Ehegatten gleich. Angesichts der wachsenden Zahl von Kindern, die in lesbischen oder schwulen Partnerschaften aufwüchsen, bedeute dies einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung der Rechtsstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (Stuttgart) ging der Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht weit genug. Es sei "inkonsequent", wenn dieser nur die Stiefkindadoption zulasse und die gemeinschaftliche Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Eltern weiterhin ablehne. Das sei eine "politische Entscheidung", die sein Verband nicht nachvollziehen könne.

Professor Siegfried Willutzki (Köln), Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, vermochte ebenfalls nur Vorteile in der von der Koalition beabsichtigten Regelung zu erkennen. Wenn man "die Adoption legalisiere, bringe das dem Kind nur Vorteile", zeigte sich Willutzki überzeugt. Auch für Lela Lähnemann von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport sind die gefundenen Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners als "unbedingt notwendig" zu erachten.

Dagegen wies der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Berlin, Professor Helge Sodan, darauf hin, dass Diskriminierung und Stigmatisierung gerade auch als Folgen einer Stiefkindadoption im Rahmen einer Lebenspartnerschaft das Kindeswohl erheblich beeinträchtigen könnten. Der mit der Stiefkindadoption durch einen Lebenspartner verbundene Eingriff in das Recht des betroffenen Kindes könne daher "nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein" und damit als verfassungskonform gelten. Für Professor Alfred Wolf von der Humboldt-Universität zu Berlin zerstört die Stiefkindadoption entgegen der Intention dieser neuen Entwicklung eine Eltern-Kind-Beziehung. Auf eine Ausdehnung auf die Annahme durch einen Lebenspartner sollte deshalb verzichtet werden. Für Vonholdt könnten die vorhandenen Studien zur homosexuellen Elternschaft keinen Beweis dafür erbringen, dass ein Aufwachsen in homosexuellen Partnerschaften für Kinder kein Nachteil ist. Die Forschung habe zahlreiche Hinweise darauf, dass ein Aufwachsen ohne Vater oder ohne Mutter für Kinder nachteilige Folgen hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_246/01
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