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247/2004
Stand: 20.10.2004
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"Ausbau der Offshore-Windenergie ist grundsätzlich mit Naturschutz vereinbar"

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hält den geplanten Ausbau der Offshore-Windenergie grundsätzlich mit den Belangen des Natur- und Umweltschutzes für vereinbar, heißt es in der Antwort ( 15/3910) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3741). Bürger und Gemeinden könnten im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben, die in das jeweilige Verfahren einbezogen werde. Im Übrigen gehöre zu dem Genehmigungsverfahren die Vorlage einer Umweltverträglichkeitsstudie, anhand derer das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Genehmigungsfähigkeit prüfe und dabei auf den Sachverstand des Bundesamtes für Naturschutz sowie des Umweltbundesamtes zugreife. Die Beteiligung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in den Genehmigungsverfahren stelle überdies hinsichtlich der vorgegebenen Auflagen, Bedingungen und Risiko-Analysen sicher, dass bei der Standortauswahl für Offshore-Windparks auf See die Schifffahrt nicht gefährdet werde. Bei der Strategie zum Ausbau der Windenergienutzung auf See gehe die Regierung außerdem davon aus, dass langfristig - zwischen 2011 und 2030 - das Erreichen einer Wirtschaftlichkeit von 20.000 bis 25.000 Megawatt Leistung möglich sein werde. Dies entspreche einem möglichen Stromertrag von etwa 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs Deutschlands im Jahre 1998.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_247/04
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