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251/2004
Stand: 21.10.2004
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"Konkrete Umsetzung der EU-Vorgaben stärker in den Mittelpunkt rücken"

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/WOL) "Bisher haben wir bei den EU-Beitrittskandidaten sehr auf die Gesetzgebung in ihrer Anpassung an EU-Vorgaben geachtet, in Zukunft werden wir unser Gewicht sehr viel stärker auf die praktische Umsetzung dieser veränderten nationalen Gesetzgebung legen", sagte Matthias Ruethe, zuständiger Direktor in der EU-Generaldirektion "Erweiterung" der Europäischen Kommission, am Mittwochnachmittag vor dem Europaausschuss. Ruethe bezog sich dabei auf Fragen der Ausschussmitglieder nach den so genannten "Safe-guard-Klauseln" (Schutzklauseln) der EU, mit denen die Einhaltung der EU-Vorgaben in den Beitrittsländern geprüft wird. Mit der Verschiebung des Gewichtes von der Gesetzgebung auf die konkrete Umsetzung und Einhaltung würden solche Schutzklauseln künftig nicht mehr notwendig sein, so der EU-Direktor. Zu den technischen Fragen über Zeit und Ablauf der Verhandlungen über den EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien legte Ruethe dar, die Verhandlungen mit Bulgarien über die Übernahme des EU-Rechts (Acquis communautaire) seien abgeschlossen. Damit habe Bulgarien die Voraussetzungen für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen geschaffen, die der Europäische Rat am 17. Dezember bestätigen solle.

Zum Verhandlungsstand mit Rumänien sagte Ruethe, hier gebe es noch Klärungsbedarf in vier von 31 Bereichen: beim Kapitel Wettbewerb und Beihilferegelungen, beim Kapitel Umwelt mit Klärung der Übergangsregelungen, beim Kapitel Inneres und Justiz in Bezug auf eine überzeugende Umsetzung der Rechtsreformen sowie bei der Umsetzung der Schengen-Fazilitäten. Zu Fragen der CDU/CSU-Fraktion hinsichtlich der Befürchtungen Bulgariens vor einer "Tandem-Lösung", bei der ein EU-Beitritt Bulgariens zeitlich vom rechtzeitigen Abschluss der Verhandlungen mit Rumänien abhängig gemacht werden könne, sagte Ruethe, im Hinblick auf die Verbesserungen bei der Behandlung der Volksgruppe der Roma in Rumänien sowie den anderen bisher erreichten Ergebnissen sei eine rechtzeitige Klärung für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen beider Länder möglich. Es gebe aber auch die Alternative aufgrund der "Verschiebeklausel", um den tatsächlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. Ruethe erläuterte in seinen Ausführungen das verstärkte "Monitoring" und die beschlossene längerfristige Beobachtung des Funktionierens der Umsetzung der neuen Gesetzgebung in den Kandidatenländern durch EU-Beamte. Er nahm damit auch Bezug auf den von der SPD mit Blick auf die Türkei angesprochenen bisherigen Automatismus einer Aufnahme von Beitrittsverhandlungen und einem anschließenden Beitritt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_251/02
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