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252/2004
Stand: 21.10.2004
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Behörde soll Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes überwachen

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die künftige Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post soll unter anderem die Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) überwachen. Dazu hat die Bundesregierung eine Änderung dieses Gesetzes ( 15/3923) vorgeschlagen. Die Bundesregierung legt dar, das EEG ziele darauf ab, den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um deren Anteil am Stromverbrauch bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu steigern. Da das Gesetz mit Ausnahme der besonderen Ausgleichsregelung nicht von staatlichen, sondern von privaten Stellen vollzogen werde, sei aufgrund der unterschiedlichen Stellung der Beteiligten im System der Energiewirtschaft nicht auszuschließen, dass es auch zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen kommt. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden zivilrechtlichen Möglichkeiten lasse sich eine Klärung nur mit unvertretbar hohem Aufwand erreichen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Da die Überwachungsaufgabe auf die Regulierungsbehörde übertragen werde, sei im Bundeshaushalt nur mit "ganz geringfügigen Personal- und Sachkosten" zu rechnen. Andere aufgrund des Gesetzentwurfes sich ergebende Kosten sollen von den zuständigen Bundesressorts im Rahmen ihrer Finanzplanansätze gedeckt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_252/05
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