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273/2004
Stand: 10.11.2004
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Regierung: Kein Rückgang bei Abenteuerreisen

Ausschuss für Tourismus

Berlin: (hib/VOM) Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind so genannte Abenteuerreisen in gefährliche Gebiete auch nach den Entführungen von Touristen in der Sahara nicht zurückgegangen. Dies erklärte der Vertreter der Regierung am Mittwochnachmittag im Tourismusausschuss am Rande der Beratungen über die Haftung von Reiseveranstaltern gegenüber Schadensersatzansprüchen aus Terroranschlägen. Die Regierung hatte dem Ausschuss berichtet, dass ein Verfahren vor dem Landgericht Hannover zur Klage eines Opfers des Terroranschlags von Djerba (Tunesien) im April 2002 gegen den zum TUI-Konzern gehörenden Reisenveranstalter 1-2-FLY am 27. Oktober mit der Urteilsverkündung abgeschlossen sei. Der Kläger habe Presseberichten zufolge bereits Berufung angekündigt. Die Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld sei abgewiesen worden, da der Reiseveranstalter seine Informationspflichten gegenüber den Reisenden nicht verletzt habe. Nach Darstellung der Regierung kann die Frage, inwieweit der Reiseveranstalter einen Mangel verschuldet hat und daher Schadensersatz leisten muss, wenn der Reisende am Urlaubsort einen Körperschaden durch einen Terroranschlag erlitten hat, nur "unter Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalles" durch ein Gericht beurteilt werden. In der Aussprache kam von Seiten der CDU/CSU-Fraktion der Vorschlag, Ansprüche von Reisenden generell auszuschließen, was die Bundesregierung für unzulässig erklärte, da der Reiseveranstalter für alles hafte, was er fahrlässig oder vorsätzlich verursache.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_273/02
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