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275/2004
Stand: 11.11.2004
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Befristungsregeln bei Drittmittelprojekten an Hochschulen flexibel gestalten

Bildung und Forschung/Anträge

Berlin: (hib/VOM) Für flexiblere Strukturen bei Drittmittelprojekten an den Hochschulen setzen sich CDU/CSU ( 15/4131) und die FDP ( 15/4151) in Anträgen ein. Die Union stellt fest, dass sich die Vergabe von Drittmitteln zugunsten von Forschungsprojekten als Instrument der Forschungsförderung bewährt habe. Viele Projekte würden außerhalb der regulären Etats finanziert. Voraussetzung sei die Möglichkeit, qualifiziertes Personal befristet einzusetzen. Im vorliegenden Gesetzentwurf sei geplant, dass mit nicht promoviertem Personal befristete Arbeitsverhältnisse als wissenschaftliche Mitarbeiter für maximal sechs Jahre abgeschlossen werden können. Nach der Promotion sei eine weitere Befristung von bis zu sechs Jahren möglich. Da alle Arbeitsverhältnisse an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit angerechnet werden müssten, würden zahlreiche qualifizierte Wissenschaftlicher wegen Überschreitung der Zwölfjahres-Höchstdauer von der Mitarbeit an befristeten Drittmittelprojekten faktisch ausgeschlossen werden. Diese Vorgabe erschwere die Forschungsorganisation, so die Union, widerspreche dem Ziel der Forschungsförderung und beschränke die Entwicklungsmöglichkeiten vieler Wissenschaftler. Die Regierung wird aufgefordert, zu ihrem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich einen Änderungsvorschlag zu unterbreiten, der gewährleiste, dass die Hochschulen auch dann befristete Arbeitsverträge im Rahmen der Drittmittelforschung abschließen können, wenn die vorgesehenen Befristungen bereits ausgeschöpft sind.

Die gleiche Forderung erhebt auch die FDP-Fraktion in ihrem Antrag. Bei Änderungen des Hochschulrahmengesetzes sei zudem dafür zu sorgen, dass Beschäftigungen an Hochschulen, die vor Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studienganges oder des Master-Abschlusses stattfinden, nicht auf die Befristungsregelungen angerechnet werden. Die Liberalen sehen die Gefahr, dass zahlreiche qualifizierte Wissenschaftler wegen der individuellen Überschreitung von Befristungsregelungen von der Mitarbeit an Drittmittelprojekten ausgeschlossen werden. Es sei nicht sinnvoll, bei der Berechnung von Befristungen nach dem Studienabschluss Arbeitsverhältnisse einzubeziehen, die vorher während des Studiums an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung bestanden. Die könnte dazu führen, heißt es, dass Studenten, die mit ihrem Studium zusammenhängende Arbeitsmöglichkeiten meiden und stattdessen ihren Lebensunterhalt in studienfremden Jobs erwirtschaften. Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft sei nicht als wissenschaftliche Tätigkeit anzusehen, so die Abgeordneten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_275/04
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