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276/2004
Stand: 11.11.2004
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Gegen "pauschale Vorverurteilungen" von Mitarbeitern zur Wehr gesetzt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Der Staatsekretär im Auswärtigen Amt, Jürgen Chrobog, hat die Gelegenheit anlässlich einer Reise nach Russland und in die Ukraine zum Besuch der zur jeweiligen deutschen Botschaft gehörenden Visastellen auch genutzt, um die "pauschalen Verdächtigungen und Vorverurteilungen", wie sie in der gegenwärtigen Diskussion gegen Mitarbeiter der deutschen Visastellen geäußert werden, entgegenzutreten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4019) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3778) mit. Der Regierung ist weiter nicht bekannt, ob es im Zusammenhang mit dem Visa-Missbrauch Erkenntnisse gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes oberhalb der Referatsleiterebene gibt. Sie teilt weiterhin mit, nach ihrer Kenntnis "gibt und gab" es kein Ermittlungsverfahren gegen einen Abteilungsleiter des Amtes wegen des Verdachts der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Schleusung durch Unterlassen. Im Übrigen verweist sie darauf, bei der Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren gegen Beamte bestehe keine Verpflichtung der ermittelnden Staatsanwaltschaft, die dienstvorgesetzte Behörde zu unterrichten. Die Bundesregierung plane im Übrigen im Bereich der Visa-Ausstellung eine Neuregelung, mit der deutsche Auslandsvertretungen angewiesen werden, eine Verpflichtungserklärung ohne Bonitätsbestätigung durch die deutschen Ausländerbehörde grundsätzlich nicht mehr als Finanzierungsnachweis anzuerkennen. Die Regierung bitte die Mitglieder des Bundestages, die sich häufig für Visabewerber einsetzten, "um Verständnis" für diese Neuregelung, die zu Härten für deutsche Einlader ebenso wie für ausländische Visabewerber führen könne.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_276/01
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